Nach Orbán-Inserat: Neos schalten Anzeige in ungarischer Wochenzeitung "Magyar Hang"
Anlässlich des EU-kritischen Inserats, das etwa in der "Die Presse" zu lesen war, kontern die Neos mit einem Sieben-Punkte-Plan für Europa
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Wien – Nachdem Ungarns rechtsnationaler Regierungschef Viktor Orbán vergangene Woche erneut im Ausland Stimmung gegen die EU gemacht hatte, indem er ein ganzseitiges Inserat schalten ließ, kontern die Neos mit einer großen Anzeige in der ungarischen Wochenzeitung "Magyar Hang" ("Ungarische Stimme"). Das Inserat wird laut Neos am Freitag veröffentlicht und skizziert die Vorstellungen von Neos-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger für ein vereintes Europa.
Meinl-Reisinger spreche sich darin etwa für ein "zukunftsfähiges und vereintes Europa aus, das Minderheiten sowie Presse- und Meinungsfreiheit schützt, und fordert die ungarische Regierung dazu auf, ebendiese gemeinsamen Werte ernstzunehmen", informierte Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter.
"Magyar Hang" gehört noch zu jenen Medien, die sich kritisch über Ungarns Regierung und Ministerpräsidenten Viktor Orbán äußern. Laut Neos hätten zwei andere ungarische Medien abgesagt, das Europa-Inserat zu veröffentlichen.
Orbán-Inserat auch abgelehnt
Wie berichtet hatte Orbán vor gut einer Woche in einem ganzseitigen Inserat in der Tageszeitung "Die Presse" kritisiert, dass Brüssel einen "Superstaat" errichten wolle, zu dem niemand die "Ermächtigung" gegeben habe. Er warnte vor "massenhafte Migration und Pandemien". Belgische Zeitungen haben es laut Berichten abgelehnt, die Anzeige zu veröffentlichen. Einige skandinavische Blätter hatten es hingegen gedruckt. (red, 15.7.2021)
Forum: 320 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.