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Der Grenzübergang zwischen dem türkischen Kilis und dem syrischen Azaz war bei ausländischen Kämpfern gegen das Assad-Regime ein beliebter Einreisepunkt.

Foto: Reuters / KHALIL ASHAWI

Wien – Der schwerste Anklagevorwurf gegen den Erstangeklagten Turpal I. beruht auf einem einzigen Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Graz: Der 32-jährige I. soll unter dem Kampfnahmen "Abu Aishe" im syrischen Bürgerkrieg islamistische Kämpfer angeführt haben, die Zivilisten ermordeten. Der Auftritt dieses Kronzeugen geriet am Montag beim fünften Verhandlungstag im Terrorprozess gegen drei Männer und zwei Frauen allerdings eher zur Niederlage für den Vertreter der Anklagebehörde.

Denn im Vergleich zu Aslan S. vor dem Geschworenengericht brillierte selbst Finanzminister Gernot Blümel im Ibiza-U-Ausschuss mit seiner Gedächtnisleistung. Der im Zeugenschutzprogramm lebende S. kann sich heute de facto an nichts mehr erinnern, was er 2013, 2014 in Syrien gesehen, gehört und erlebt haben will. Stationierungsorte, Klar- und Decknamen von Kämpfern, selbst ob ihm damals ein Haus geschenkt wurde – "ich kann mich nicht mehr erinnern", lautet stets die Antwort des vorbestraften Tschetschenen.

Flucht ins syrische Kriegsgebiet

S. sagt, er sei im November 2013 nach Syrien geflüchtet, da er in Österreich von der Polizei gesucht wurde. Im Norden des Bürgerkriegslandes tummelten sich Milizen unterschiedlichster Ausrichtung – S. behauptet, er habe sich schlussendlich der Freien Syrischen Armee angeschlossen, da die anderen ihm zu radikal gewesen seien. Als Funker habe er wertvolle Aufklärungsarbeit gegen radikalislamische Gruppen wie den "Islamischen Staat" geleistet, behauptet er.

Nur: Den Erstangeklagten kann er nicht definitiv als "Abu Aishe" identifizieren, obwohl er die Person mit diesem Decknamen in Syrien einmal gesehen haben will. Der Vorsitzende spielt zwei Youtube-Videos eines Mannes, der in den Clips als "Abu Aishja" auftritt, aber nicht Erstangeklagter Turpal I. ist, vor. "Der kommt mir sehr bekannt vor", lässt S. übersetzen. "Ist das Abu Aishe?", fragt der Vorsitzende konkret. "Ich kann mich nicht erinnern", entschuldigt sich der Kronzeuge. Schon am Donnerstag hatte der Ermittlungsleiter vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zugeben müssen, dass man nicht mit letzter Sicherheit sagen könne, wer "Abu Aishe" sei.

Kurzzeitige Festnahme des Erstangeklagten

Florian Kreiner und Hanna Konrad, die Verteidiger von Turpal I., hatten bereits im Vorfeld immer wieder darauf hingewiesen, dass Aslan S. ein höchst dubioser Zeuge sei, dem bei Verhandlungen in der Vergangenheit bereits faktische Widersprüche nachgewiesen werden konnten. Das Faktum, dass der Erstangeklagte am Donnerstag nach Verhandlungsschluss auf Betreiben des Staatsanwalts wegen anderer Vorwürfe neuerlich festgenommen wurde, das Landesgericht Graz am Samstag aber keine Untersuchungshaft verhängte, schneiden die beiden am Montag übrigens nicht an.

Dem Vorsitzenden bleibt wegen der Amnesie von S. nichts anderes übrig, als seine über fünf Jahre alten Aussagen in den Vernehmungen durch die Polizei zu verlesen – selbst in einer von diesen spricht S. einmal davon, den Erstangeklagten gemeinsam mit "Abu Aishe" gesehen zu haben.

Die rechtliche Nachweisbarkeit von Vorwürfen ist aber ein generelles Problem bei Prozessen, die sich um kriegerische Handlungen drehen. Folgt man, nicht nur in diesem Terrorverfahren, den Angeklagten und Zeugen, ergibt sich ein seltsames Bild des syrischen Bürgerkrieges. Denn zumindest die "Foreign Fighter" behaupten stets, nie eigene Waffen bekommen und an keinen Kampfhandlungen teilgenommen zu haben.

Angeblich sechs Gewehre für dutzende Kämpfer

Auch der im Jahr 2016 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilte Zeuge Mucharbek T. stellt es am Montag so dar: Für dutzende ausländische Freiwillige habe es gerade sechs Gewehre gegeben. Und die hätte man mit wenigen Patronen nur zum Wachdienst ausgehändigt bekommen – und interessanterweise dann, wenn man in einen Nachbarort einkaufen fuhr. Im Vergleich zu den Kämpfern gegen das syrische Assad-Regime scheinen demnach Fidel Castros Guerilleros in der kubanischen Sierra Maestra eine hochgerüstete Elitetruppe gewesen zu sein.

Im aktuellen Prozess geht es sehr viel darum, wer wann wo in Nordsyrien gewesen ist. Alle Beteiligten bemühen sich, den Vorwurf des Staatsanwalts zu widerlegen, dass sie zeitlich und räumlich auch nur in der Nähe irgendwelcher Kämpfe oder Gräueltaten gewesen seien. Erstaunliche Wissensdefizite scheint es auch bezüglich islamistischer Extremisten gegeben zu haben. Fast alle beteuern, lediglich am Kampf gegen die syrische Regierung interessiert gewesen zu sein und über Gruppierungen wie den "Islamischen Staat" nichts gewusst zu haben.

Mitgefühl mit Flüchtlingen

Auch Zeuge T., verheiratet mit der Cousine des Erstangeklagten, beteuert bei seiner Einvernahme, im Sommer 2013 aus Empathie in den Nahen Osten gefahren zu sein, nachdem er Medienberichte über Vertreibungen gesehen hatte. "Die Bilder haben mich mitgenommen, da ich auch ein Flüchtlingskind gewesen bin und in einem Flüchtlingslager war", verrät der Tschetschene. Nur einmal sei er an einer gewaltlosen "Entwaffnungsaktion" beteiligt gewesen. Immer wieder versucht T. dem Vorsitzenden darzulegen, dass er Opfer eines Justizirrtums sei, was dieser mit dem Hinweis, dass es bei dieser bereits rechtskräftigen Verurteilung des Zeugens nicht um die in Wien angeklagten Vorfälle gehe, abschmettert.

In der Sache der fünf Angeklagten selbst kann T. weniger beitragen – belastende Aussagen bei Polizeiverhören relativiert er nun. Dass die Viert- und Fünftangeklagten mit ihren Ehemännern in Syrien gelebt hätten, habe er nur gehört. Er bestätigt auch, dass Erstangeklagter Turpal I. damals das Grab seines im Kampf getöteten Schwagers gesucht habe. Ob I. die letzte Ruhestätte auch gefunden habe, weiß der Zeuge nicht.

Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt. (Michael Möseneder, 19.7.2021)