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Kabul am Dienstagmorgen. Kurz davor hatten Raketen unweit der Präsidentenpalastes in der afghanischen Hauptstadt eingeschlagen.

foto: ap/rahmat gul

Wien – Das Zittern vor einer Zwangsrückkehr in sein Heimatland hat für Matin R. vorerst ein Ende. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat dem 33-jährigen Afghanen vergangenen Freitag aufschiebende Wirkung gegen eine Abschiebung nach Kabul gewährt.

Nun prüft das Höchstgericht R.s Fall erneut – um die Frage zu beantworten, ob der vorherigen Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), bei seiner Einschätzung ein Fehler unterlaufen ist. Das BVwG hatte R. beschieden hatte, ohne persönliches Risiko nach Afghanistan zurückkehren zu können.

Kurz vor dem Master

Während die VfGH-Prüfung läuft, kann der junge Mann in Österreich bleiben, seine Hoffnung ist, dass daraus eine endgültige Lösung wird. Immerhin steht R. in Österreich kurz davor, den Master in Betriebswirtschaftslehre zu machen. Für danach, so sagt er, hat er die Jobzusage eines Logistikunternehmens.

Im Asylverfahren hatte R. vorgebracht, in Afghanistan als Englischlehrer gearbeitet zu haben. Mitglieder der Taliban hätten ihn eingesperrt, er habe entkommen können und sich 2015 auf die Flucht aus dem Land gemacht.

Doch weder das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch, in der Berufung, das BVwG glaubten ihm, auch humanitären Aufenthalt bekam er nicht. Dass R. studiert, Deutsch spricht und sich ehrenamtlich engagiert wurde ihm nicht als Integration ausgelegt.

"Westliches" Englisch

Nun gilt Englisch den Taliban als "westlich", sie bekämpfen seinen Gebrauch. Derzeit, nach Abzug der Nato, erobert die Terrorgruppe eine afghanische Provinz nach der anderen. Trifft also R.s Vorbringen zu, so würde der Lehrer und Student durch eine Rückkehr nach Afghanistan ans Messer geliefert.

Zweifel, ob dies in der nötigen Gründlichkeit erörtert wurde, hatte man offenbar auch beim VfGH: Dem Antrag von R.s Anwalt Helmut Pochieser auf aufschiebende Wirkung wurde schon nach drei Tagen stattgegeben. Beim Höchstgericht selbst kommentiert man diese Eile nicht.

Suche nach Infos zu Afghanistan-Rückkehrern

Wichtige Frage im VfGH-Verfahren wird sein, ob die Gerichte den jeweils aktuellsten Bericht zur Lage in Afghanistan verwendet haben. In Österreich ist man diesbezüglich auf Infosuche. Dem STANDARD liegt ein Mail der Schweizer Online-Asylrechtsberatung Asylex vor, die im Namen der Stelle für Staatendokumentation im BFA eine Studie zur aktuellen sozioökonomischen Lage von Europa-Rückkehrern in Kabul, Herat und Balch anregt.

Überhaupt erscheinen Abschiebungen in das zentralasiatische Land immer risikoreicher. Vor einer Woche ersuchte die Regierung in Kabul die Länder der EU, für drei Monate auf Rückführungen zu verzichten. Während Österreich und Deutschland das kategorisch ausschlossen, stoppten daraufhin Finnland und Schweden die Flüge.

Problem für Frontex-Flüge?

Letzteres dürfte auch die Wiener Abschiebepolitik vor Probleme stellen. Die Frontex-Charterflüge nach Kabul wurden meist von Schweden administriert. Der bisher letzte solche Flieger ging am 15. Juni. (Irene Brickner, 20.7.2021)