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Für seinen Umgang mit Medien immer wieder in der Kritik: Sloweniens rechtskonservativer Ministerpräsidenten Janez Jansa.

Foto: ap, Francisco Seco

Ljubljana – Im Streit um die Finanzierung der staatlichen slowenischen Nachrichtenagentur STA hat das Verwaltungsgericht eine umstrittene Regierungsverordnung zur Finanzierung und Tätigkeit der Agentur vorläufig ausgesetzt. Damit wurde einem Antrag der STA stattgegeben, die mit einer Klage die im Juni verabschiedete Regelung unter Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit anfechtet, berichtete die STA am Mittwoch.

Über die Klage muss noch endgültig entschieden werden, vorerst wurde nur die Anwendung der neuen Regelung ausgesetzt. Das Gericht folgte offenbar der Argumentation der Agentur, dass mit dem weiteren Gebrauch der Verordnung ein schwer zu reparierende Schaden entstanden wäre. Die Regierung unter dem rechtskonservativen Premier Janez Jansa hatte die neue Regelung im Juni beschlossen, nachdem sie zu Jahresanfang die gesetzlich vorgeschriebene Budgetfinanzierung eingestellt hat, weswegen die Agentur von Insolvenz bedroht ist. Die STA und Journalistenorganisationen kritisierten von Anfang an, dass die Regelung auch in die Redaktions- und Verwaltungsautonomie eingreife.

Die Verordnung regelt den öffentlichen Dienst der STA – dazu gehört die frei zugängliche Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse im Land – und seine Finanzierung im Detail. Beides ist zwar schon in einem Gesetz über die STA aus dem Jahr 2011 festgelegt. Darüber hinaus ist die Regierung in einem der Corona-Gesetzespakete explizit zur Finanzierung in diesem Jahr verpflichtet, auch wenn es dafür keinen Vertrag zwischen der STA und dem Regierungspresseamt (UKOM) gibt.

"Weitere Bestätigung vonseiten der Justiz"

STA-Direktor Bojan Veselinovic begrüßte am Mittwoch die Gerichtsentscheidung als "eine weitere Bestätigung vonseiten der Justiz, dass die Regierung schon längst unsere Tätigkeit finanzieren sollte". Dabei wies er auf die gesetzliche Verpflichtung der Regierung hin, berichtete die STA. Die Agentur hat gegen UKOM, das monatliche Zahlungen für das öffentliche Dienst verweigert, mehrere Vollstreckungsverfahren laufen.

Seit 202 Tage harrt die STA ohne staatliche Zuschüsse aus, obwohl sie ihre Verpflichtungen bezüglich des öffentlichen Dienstes ausfüllt. Der Direktor kündigte am Mittwoch an, UKOM dazu aufzurufen, die Finanzierung gemäß dem Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Die STA ist zur Hälfte von staatlichen Mitteln abhängig, in dem Streit geht es um eine Jahressumme von rund zwei Millionen Euro.

Derzeit laufen zwischen UKOM und der STA Verhandlungen über einen neuen Vertrag, den die Regierungsseite zwingend für die Finanzierung im Jahr 2021 sieht, obwohl im Gesetz genau das Gegenteil steht. UKOM stellte am Dienstag die STA vor ein Ultimatum, den Vertrag umgehend zu unterzeichnen, um die Mittel freizugeben.

Weitere Verhandlungen

Die STA-Leitung bezeichnet den Vertrag, dessen Inhalt auf der angefochtener Verordnung basiert, als schädlich und erwartet weitere Verhandlungen. UKOM habe willkürlich die Kosten für den öffentlichen Dienst gesenkt und wolle auch den STA-Geschäftsmodell ändern, so dass sie einen Großteil von kommerziellen Einnahmen verlieren würde, lautet die Kritik.

Das Presseamt teilte unterdessen mit, dass man wegen der Gerichtsentscheidung heute "leider" die Bezahlung für Juni zurückweisen müsste. "Die Verordnung stellte nämlich die Grundlage für die Finanzierung der STA dar", hieß es. Dabei wurde kritisiert, dass die STA den öffentlichen Dienst gar nicht ausübe, weil sie den Medien die Nutzung von kostenlosen Inhalten nicht erlaube. Die Forderung, dass Nachrichten nur auf der Grundlage eines Kundenvertrags weiterverwendet werden dürfen, ist laut UKOM eine "evidente Gesetzesverletzung".

Als umstritten gilt die Absicht, jene STA-Inhalte, die zum öffentlichen Dienst gehören und frei zugänglich sind, auch für die weitere Verwendung freizuschalten. Das betrifft Meldungsüberblicke, Fotos, für Radio angepasste Kurzmeldungen und Ö-Töne, die künftig jeder kostenlos veröffentlichen dürfte. Davon profitieren würden laut der Wochenzeitung "Mladina" zahlreiche lokale Nachrichtenportale, die mit Jansas Regierungspartei SDS verbunden sind. Rund zwei Dutzend solche Portale, die keine Eigenproduktion haben, dürfen derzeit die STA-Meldungen nicht nützen, weil sie kein Kunde sind.

Die STA liegt mit Jansas Regierung in Clinch, weil sie sich nicht zum Regierungssprachrohr machen lassen will. An ihrer Seite hat sie nicht nur heimische und internationale Journalistenorganisationen, sondern auch die EU-Kommission, die sorgfältig die Situation verfolgt und schon mehrmals starke Signale an die slowenischen Behörden zur Wiederaufnahme der Finanzierung gesetzt hat. (APA, 21.7.2021)