Salzburg will den Abschuss von Problemwölfen beschleunigen.

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Salzburg – Für die schwarz-grüne Partnerschaft in der Salzburger Landesregierung ist der Umgang mit Wölfen, die Weidevieh töten oder verletzen, seit Jahren eine der großen Zerreißproben. Die betroffenen Almbauern und Teile der Jägerschaft fordern einen Abschuss, Naturschützer pochen auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus. Am Donnerstag hat sich die Koalition auf die weitere Vorgehensweise bei "Problemwölfen" geeinigt. Fazit: Der Abschuss der Tiere wird stark erleichtert.

Definition Problemwolf

Problemwölfe sind laut dem Wolfsmanagementplan des Landes Wölfe, die zumindest 25 Tiere in einem nicht schützbaren Bereich innerhalb eines Monats töten oder verletzen. "Daran ändert sich auch nichts", sagte der Wolfsbeauftragte der Landes, der Landwirt, Jäger und ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Werfen, Hubert Stock, am Mittwochnachmittag.

Zu lange Verfahrensdauer

Allerdings hätten die Beteiligten erkannt, dass der bisher praktizierte Weg der Abschussbescheide aufgrund der langen Verfahrensdauer kein geeignetes Instrument sei. So war im Juli 2019 nach Wolfsrissen im Salzburger Großarltal der Antrag auf Entnahme eines Problemwolfes gestellt worden. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft bewilligte nach intensiver Prüfung nach fast einem Jahr im Juni 2020 den Abschuss, nach Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid im Dezember 2020 aber wieder auf. Der für die Risse verantwortlich Wolf hatte da längst das Weite gesucht.

Vier Wochen Zeit für Abschuss

Statt einem Bescheid soll nun eine Maßnahmenverordnung zum Einsatz kommen, wenn Problemwölfe im Bundesland aktiv sind. Dabei soll streng nach einem Kriterienkatalog vorgegangen werden. Beim Auftreten von Verdachtsfällen wird zunächst eine Rissbegutachtung durchgeführt und eine DNA-Analyse veranlasst. Dann wird geschaut, ob Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sind oder die Risse in einem Gebiet passierten, wo Herdenschutz "nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden" ist.

Amtssachverständige beurteilen das laut Stock etwa nach Bodenbeschaffenheit, Steilheit und Erreichbarkeit von Flächen wie Almen. In einem nächsten Schritt wird der Wolf für vier Wochen zur "Entnahme", sprich zum Abschuss, freigegeben. "Und zwar in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Riss." Nach einem neuerlichen Riss beginne die Frist erneut zu laufen.

Reaktion auf Riss-Häufung

Den Abschuss selbst übernimmt der Jagdausübungsberechtigte in dem jeweiligen Gebiet. Stock zeigte sich überzeugt, dass die Vorgangsweise rechtlich hält. "Das ist juristisch gut aufbereitet". Außerdem biete sie betroffenen Bauern eine Perspektive. Für eine rasche Soforthilfe mit vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen wird nach bestätigten Rissen das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs angefordert.

Nach der jüngsten Häufung von Rissen vor allem im Salzburger Raurisertal sei der Entwurf für die erste Verordnung bereits fertig. "Aus meiner Sicht könnte sie bald beschlossen werden", sagte Stock. Auch im Pongau wird ein Verfahren für die Erlassung einer entsprechenden Maßnahmenverordnung eingeleitet.

"Wir haben Respekt vor der Diversität und Artenvielfalt der Tierwelt, aber auch großes Verständnis für die Probleme der Bauern auf den Almen, sodass wir in der Regierung Instrumente entwickeln, die beide Interessen unter einen Hut bringen", teilten Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), sein Stellvertreter Heinrich Schellhorn (Grüne) und Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) nach dem heutigen "Wolfsgipfel" in einer Aussendung mit. (APA, 21.7.2021)