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Angelo Becciu, einst eine große Nummer im Vatikan.

Foto: GUGLIELMO MANGIAPANE / Reuters

Es ist eine illustre Gesellschaft, die auf der Anklagebank des vatikanischen Tribunals Platz nehmen wird: Der 73-jährige Hauptangeklagte Angelo Becciu war einst die Nummer zwei im vatikanischen Staatssekretariat und ist der erste Kardinal überhaupt, dem im Kirchenstaat der Prozess gemacht wird. Neben ihm sind Geistliche, Banker, Broker, Finanzjongleure und der Schweizer Anti-Geldwäsche-Spezialist René Brülhart angeklagt. Und zu guter Letzt wird es auch ein Wiedersehen Beccius mit seiner angeblichen Ex-Geliebten, der selbsternannten Geheimdienstexpertin Cecilia Marogna, geben.

Bei dem Prozess geht es in erster Linie um den Kauf einer Luxusimmobilie im Londoner Nobelstadtteil Chelsea, bei dem der Vatikan sehr viel Geld in den Sand gesetzt hat – Schätzungen reichen von 73 bis 166 Millionen Euro. Besonders gravierend: Verwendet wurden auch Spendengelder, die eigentlich karitativen Zwecken zugutekommen sollten. Bei dem Deal verdienten sich einige der Angeklagten mit Provisionen und Boni eine goldene Nase.

Marogna wiederum soll von Becciu für geheime Missionen 500.000 Euro erhalten haben, die sie laut Anklage hauptsächlich für ihren aufwendigen Lebensstil verwendete.

Fühlt sich als Opfer

Die Anklage lautet auf Geldwäsche, Erpressung, Betrug, Veruntreuung, Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung, wobei die einzelnen Vorwürfe gegenüber den Beschuldigten unterschiedlich lauten.

Becciu muss sich wegen Veruntreuung, Amtsmissbrauchs und Verleitung zur Falschaussage verantworten. Der Prälat aus Sardinien, dem Papst Franziskus alle mit der Kardinalswürde verbundenen Rechte und Privilegien entzogen hat, weist die Anschuldigungen von sich und fühlt sich als Opfer eines Komplotts.

Vatikanische Justiz

Als unschuldig bezeichnet sich auch René Brülhart, der bis 2019 die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde AIF geleitet hat. Brülhart habe seine Aufsichtspflichten zu wenig sorgfältig wahrgenommen und damit die Machenschaften der anderen Angeklagten erst ermöglicht.

Der Prozess findet vor dem vatikanischen Tribunal statt, das von Giuseppe Pignatone präsidiert wird. Der Sizilianer war bis zu seiner Pensionierung einer der profiliertesten und erfolgreichsten Mafiajäger Italiens gewesen und im Oktober 2019 von Papst Franziskus zum Chef der vatikanischen Justiz ernannt worden. Schlagzeilen hatte Pignatone gemacht, als er 2015 nach intensiven Ermittlungen die Römer "Mafia Capitale" hatte auffliegen lassen. Jahre zuvor hatte er als Staatsanwalt von Palermo unter anderem den mafiösen Bürgermeister überführt und später den damaligen "Super-Paten" der Cosa Nostra, Bernardo Provenzano, zur Strecke gebracht.

Urteil wegen Geheimnisverrats

Als souveräner Staat verfügt der Vatikan über eine eigene säkulare, weltliche Justiz; vor dem vatikanischen Tribunal finden jährlich etwa 30 Prozesse statt. In den meisten Fällen geht es um Diebstähle auf dem Petersplatz.

Das bisher letzte aufsehenerregende Verfahren betraf den Kammerdiener von Papst Benedikt XVI., Paolo Gabriele: Dieser hatte vertrauliche Dokumente an Journalisten weitergeleitet und war deswegen 2012 wegen Geheimnisverrats verurteilt worden. Benedikt XVI. hatte seinen ungetreuen Diener anschließend begnadigt. Der Vatikan verfügt auch über Arrestzellen für Untersuchungshäftlinge; ordentliche Gefängnisstrafen verbüßen Verurteilte aber in italienischen Gefängnissen: So sieht es das Konkordat zwischen dem Vatikan und Italien vor.

Verletzte Rechte

Ob es im Fall von Becciu und den anderen neun Angeklagten zu Verurteilungen kommen wird, lässt sich schwer abschätzen. Die Strafprozessordnung des Vatikans stammt noch aus dem Jahr 1913; dort fehlen die modernen Garantien für die Angeschuldigten und ihre Verteidiger weitgehend.

Tatsächlich kritisieren die Anwälte schon jetzt, dass im laufenden Verfahren die Rechte der Verteidigung auf schwerwiegende Weise verletzt worden seien. Anwältin Ambra Giovene, Verteidigerin eines angeklagten Brokers, erklärt, sie habe bis heute keine Vorladung gesehen. Auch Brülhart musste aus den Medien erfahren, dass ihm in Rom der Prozess gemacht wird.

Keine Verschiebung

Bemängelt wird von den Anwälten außerdem, dass der Prozess sehr kurzfristig angesetzt worden sei – immerhin umfassen die Verfahrensakten 29.000 Seiten. "In der kurzen Zeit, die uns zum Studium der Prozessakten zur Verfügung stand, war es unmöglich, eine seriöse Verteidigung zu organisieren", betont Giovene, die zusammen mit allen anderen Anwälten eine Verschiebung des Prozesses beantragt hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde von Pignatone abgelehnt.

Der Weg des Prozesses scheint damit vorgezeichnet: Er dürfte, zumindest im Fall von Schuldsprüchen, erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte enden. "Das Resultat wird sein, dass der Vatikan seine obsolete Strafprozessordnung revidieren muss", betont Francesco Paolantonia, ein weiterer Anwalt des Verfahrens. (Dominik Straub aus Rom, 27.7.2021)