Fragen zu Impfstatus und Impfbereitschaft können seitens des Arbeitgebers gestellt werden.

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"Sind Sie geimpft? Wollen Sie geimpft werden?" Diese konkreten Fragen zu Impfstatus und Impfbereitschaft muss man sich im Arbeitsleben stellen lassen und wahrheitsgemäß beantworten – sowohl beim Vorstellungsgespräch als auch vom bestehenden Arbeitgeber. Impfverweigerern kann die Anstellung verwehrt werden und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung drohen. Das ist laut Arbeitsrechtsexperten die aktuelle rechtliche Situation.

Hinzugekommen ist nun die Debatte um eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen. Denkbar wäre eine solche laut Bioethikkommission zum Beispiel für Gesundheitspersonal, Lehrkräfte, aber auch körpernahe Dienstleister,wie Friseure. Derzeit gilt in diesen Bereichen die Drei-G-Regel – also geimpft, genesen oder getestet.

Wie ist es an Ihrem Arbeitsplatz?

Ist die Impfung aktuell auch ein Thema in Ihrer Firma? Und wie wird darüber in Ihrem Arbeitsumfeld diskutiert? Tauschen Sie sich im Forum aus! (red, 28.7.2021)