Betroffene Einreisende ohne Nachweis müssen sich registrieren und "unverzüglich" einen PCR-Test nachholen.

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Wien – Ab kommenden Dienstag (3. August) müssen Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen bei ihrer Einreise einen Nachweis über ihre Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitführen. Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Flughafen "unverzüglich" einen PCR-Test nachholen, wie die in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vorsieht.

Aber auch Personen, die ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen abgelaufene Infektion mit Sars-CoV-2 vorlegen können, ersparen sich die Durchführung eines molekularbiologischen Tests am Flughafen. Ein derartiges Zeugnis darf aber frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. Symptombeginn ausgestellt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass 48 Stunden vor der Ausstellung des Attests keine Symptome mehr vorhanden sein dürfen. Zudem müsse das ärztliche Zeugnis die Bestätigung enthalten, dass trotz Vorliegens eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses "aufgrund der medizinischen Laborbefunde" keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Bezirksbehörden kontrollieren

Jene, die einen Test machen müssen, diesen aber "aufgrund besonderer Umstände" nicht "unverzüglich" am Flughafen durchführen können, dürfen ihn binnen 24 Stunden nachholen, heißt es in der novellierten Einreiseverordnung. Darunter fallen laut Ministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkinder könnten dazu zählen, wie es hieß.

Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde – bei Touristinnen und Touristen jene Behörde, wo sich das Hotel befindet. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.

Auch Deutschland sieht Hochinzidenz

Die Regelung der bisherigen Einreiseverordnung hinsichtlich Minderjähriger bleibt von der Novellierung unberührt. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.

Dass die PCR-Testpflicht für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus diesen drei Länder kommt, war bereits seit ein paar Tagen klar – die Flughäfen begannen bereits mit den Vorbereitungen. Zwar sank die Sieben-Tage-Inzidenz in Spanien zuletzt wieder, sie liegt aber noch immer bei 230. Auch in den Niederlanden gab es zuletzt ein starkes Minus von beinahe 400 auf 215. In Zypern sieht es schlechter aus: Die Insel im östlichen Mittelmeer hat mit 734,5 die höchste Rate der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche innerhalb der gesamten EU.

Das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) stuft alle drei Länder als Hochinzidenzgebiete ein – um einer Quarantäne bei der Rückkehr zu entgehen, muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine überstandene Erkrankung erbracht werden.

Kroatien trotz großen Clusters nicht dabei

In Österreich sorgen aber einstweilen auch Reiserückkehrer aus einem nicht von der neuen PCR-Pflicht erfassten Land für Probleme: Nach einem Festival in Kroatien gibt es einen Cluster mit rund 100 Fällen, diese verteilen sich auf insgesamt sechs Bundesländer. Beim von 17. bis 24. Juli über die Bühne gegangenen Festival "Austria goes Zrce" waren laut Veranstalter 8.000 Menschen aus Österreich mit von der Partie, weswegen davon ausgegangen wird, dass die Dunkelziffer von Infizierten weitaus höher ist. Bundesrettungskommandant Gerry Foitik sprach am Mittwochmittag auf Twitter von 350 positiv getesteten Rückkehrern. Die Besucherinnen und Besucher wurden deswegen zur Selbstbeobachtung aufgerufen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer sei mit Bussen oder dem eigenen Pkw hin und retour gefahren, hieß es vom Landespressedienst Niederösterreich. (APA, red, 29.7.2021)