Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger verteidigt in ihrem Gastkommentar die Novellierung des Universitätsgesetzes.

Die Kolleginnen und Kollegen Carina Altreiter, Claudius Gräbner, Stephan Pühringer, Ana Rogojanu und Georg Wolfmayr fordern in ihrem Gastkommentar mehr ent- oder besser gesagt unbefristete Stellen und werfen der Politik drei Fehlschlüsse vor. Vorab: Keineswegs will ich bezweifeln oder gar infrage stellen, dass es an österreichischen Universitäten (zu viele) prekäre Arbeitsverhältnisse gibt, es sind nicht einmal immer Anstellungsverhältnisse.

Wie soll man mit Kettenverträgen an den Unis umgehen? Darüber wird gerade heftig debattiert.
Foto: Heribert Corn

Nun ist es aber so, dass die Annahmen, die zu den Hypothesen über die drei Fehlschlüsse führen, durchaus problematisch, um nicht zu sagen falsch sind. Erst im Universitätsgesetz 2002 wurden überhaupt Globalbudgets für die Universitäten eingeführt, vorher gab es sie schlicht nicht. Davor waren Universitäten nachgeordnete Dienststellen. Wegen jeder Planstelle, wegen jeder Wand, die aufgestellt werden sollte, wegen jeder Änderung da und dort mussten Rektoren – Rektorinnen gab es noch keine – oder Universitätsdirektorinnen und -direktoren zum Minoritenplatz laufen und benzen gehen.

Und nein, die Globalbudgets wurden nicht gekürzt – ganz im Gegenteil: 2016 bis 2018 standen für die Leistungsvereinbarungen insgesamt 9,7 Milliarden Euro, das waren um 615 Millionen Euro mehr als in der vorigen Periode, für die 21 öffentlichen Universitäten zur Verfügung. Und 2017 gab es noch einmal eine grundlegende Änderung der Finanzierung, die in einer der letzten Sitzungen des Nationalrates aufgrund eines Antrags von Sigi Maurer mit den Stimmen der SPÖ, der FPÖ und der Grünen gegen die ÖVP – Koalitionsbruch – beschlossen wurde. Auch die Universitätenkonferenz und deren Vorsitzender Oliver Vitouch waren hocherfreut und dankten dem Nationalrat, "dass es in dieser unvorhersehbaren Weise (…) zum Finanzierungsbeschluss gekommen ist".

Nicht ganz so viel

Ganz so viel, wie damals beschlossen wurde, ist es dann nicht geworden, aber für 2019 bis 2021 standen und stehen nun insgesamt elf Milliarden Euro zur Verfügung, 1,3 Milliarden Euro oder 13 Prozent mehr. Und ja, sie sind an Leistungskriterien gebunden und ich hoffe, das wird nicht grundlegend in Zweifel gezogen – immerhin ist es das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Das Einwerben von Drittmitteln hat zweifellos an Bedeutung gewonnen – auch das in den meisten Fällen Steuergeld –, aber daraus den Schluss zu ziehen, dass eine Ökonomisierung und Verwettbewerblichung der Universitäten dazu führt, dass Unsicherheit für die Beschäftigten und prekärer Stellenwettbewerb die akademische Leistungsfähigkeit erhöhen, glaubt wohl niemand. Es ist ganz selten ein Argument – sicherlich nicht vonseiten der Politik. Die immer wiederkehrende Behauptung, die Universitäten hätten zu wenig Geld und deswegen kommt es zur Prekarisierung, ist falsch, es ist immer eine Frage der Verteilung – und die liegt in der Autonomie der Universitäten.

Entprekarisierte Karrieremodelle

Ja, und dann immer der Hinweis auf die USA. Der Vergleich hinkt, was Betreuungsverhältnisse, Studierendenzahl, den Anteil der staatlichen Finanzierung oder die Notwendigkeit, aus (privaten) Drittmitteln zu finanzieren, betrifft.

Die neue Regelung versucht der Prekarisierung ernsthaft entgegenzuwirken, auch wenn das manche nicht sehen wollen. Die Verantwortung liegt nun tatsächlich bei den Universitäten – es gibt sie die entprekarisierten Karrieremodelle, und für 2022 bis 2024 stehen den Universitäten 12,3 Milliarden Euro, also 1,2 Milliarden Euro mehr, zur Verfügung – da müsste doch was gehen, oder? (Eva Blimlinger, 30.7.2021)