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Der frühere Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll hat sich mit seinem Einstellungsantrag nicht durchgesetzt.

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Schlechte Nachrichten bekam Josef Pröll, Chef der Leipnik Lundenburger Invest AG und Aufsichtsratsmitglied der Casinos Austria AG, vor kurzem vom Straflandesgericht Wien. Bei ihm ist er mit seinem Antrag auf Verfahrenseinstellung (in Bezug auf Untreue) abgeblitzt. Pröll ist einer der Beschuldigten in der Causa Casinos/Postenschacher rund um die Bestellung von Peter Sidlo (FPÖ) in den Vorstand des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt wegen des Vorwurfs der Untreue und Bestechung gegen den einstigen Vizekanzler (ÖVP) und Finanzminister. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Im April hat Prölls Anwalt, Klaus Ainedter, einen Antrag auf Einstellung des Untreue-Strangs eingebracht, das Gericht hat ihn Ende Juni abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass ein Tatverdacht vorliege und die WKStA auch "strukturiert und zielgerichtet" ermittle – anders, als es Prölls Anwalt sieht.

"Hintergrunddeal mit den Blauen"

Zur Erinnerung: Pröll war 2019, als Casinos-Chef Alexander Labak und Vorstandsmitglied Dietmar Hoscher vorzeitig abgelöst wurden, im Aufsichtsratspräsidium; Chef des Gremiums war Walter Rothensteiner. Labak und Hoscher wurden mit Millionen abgefertigt (daraus leitet sich der Untreueverdacht ab), Sidlo zum Finanzvorstand gekürt.

Die WKStA erhebt den Vorwurf, dass Labak und Hoscher nur gehen mussten, damit Sidlo kommen konnte. Sie beruft sich u. a. auf einen "Hintergrunddeal mit den Blauen", von dem Rothensteiner in einem Aktenvermerk damals festhielt. Zudem sei Sidlo für den Job nicht qualifiziert gewesen, so die Ermittler.

Vorstandsablöse gut für Casinos

In seinem Einstellungsantrag argumentierte Prölls Anwalt, es habe keine "sachfremden" Gründe für die Abberufung gegeben, die habe sich vielmehr bereits im Frühjahr/Sommer 2018 abgezeichnet. Zudem sei sie ausschließlich im Interesse der Casinos erfolgt. Also: keine Untreue. Zu einer Intensivierung des Tatverdachts sei es nicht gekommen, obwohl die WKStA alle strafprozessualen Mittel ausgeschöpft habe. Selbige gab eine ablehnende Stellungnahme zum Antrag ab, u. a. sei noch eine Einvernahme Prölls ausständig.

In seiner Äußerung zu dieser Stellungnahme legte Prölls Anwalt noch ein wenig nach. Im April habe eine Einvernahme zum Thema Untreue ja statt gefunden, da habe Pröll eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt – darüber hinaus werde er dazu keine Aussage mehr machen. Zum "Hintergrunddeal mit den Blauen" (aus ihm leitet sich der Bestechungsverdacht ab) habe Pröll "keine Wahrnehmung", hieß es in der Äußerung. Und: Ein unnötig langes Verfahren erschwere es Pröll zusehends, sein Fortkommen zu bestreiten. Seine Erklärung, dass Beschuldigte auf die Verfahrensdauer keinen Einfluss haben, werde bei den Gremien "zunehmend als Schutzbehauptung" bewertet.

Platz für Sidlo geschaffen

Der Richter sieht das in seinem Beschluss anders. Der Verdacht, dass Hoscher und Labak gehen mussten, um Platz für Sidlo zu schaffen und Pröll involviert war, ergebe sich aus dem Akt. Er zählt etliche Ermittlungsergebnisse dazu auf, neben dem "Hintergrund-Deal"-Vermerk und einer Besprechung Prölls mit Sebastian Kurz 2018 auch die Einbindung Prölls in die Auflösungsvereinbarung.

Auch die Notiz Rothensteiners, Finanzminister Hartwig Löger "wird mit Pröll und Sazka (tschechischer Casinos-Aktionär; Anm.) reden, damit wir einstimmig bestellen können", wertet das Gericht als Indiz dafür, dass Pröll der "politische Deal" mitgeteilt wurde und er deswegen der Auflösungsvereinbarung für Hoscher und Labak zugestimmt habe. Und: Dass diese beiden nur gehen mussten, weil es "gerade wegen des ,Hintergrunddeals‘ auf die mit Novomatic, Vertretern der FPÖ und der ÖVP abgestimmte konkrete Person Sidlo ankam", das habe dem Beschuldigten klar sein müssen, sei er doch langjährig politisch erfahren und direkt involviert gewesen. All das habe die WKStA nachvollziehbar dargelegt.

Verfahren nicht zu lang

Zudem kommt das Gericht zum Schluss, dass die von Pröll kritisierte Dauer des Verfahrens durchaus im Rahmen liege. Aus dem Beschluss: Zwar sei "dem Beschuldigten Recht zu geben, dass ein Strafverfahren natürlich eine enorme Belastung für den Beschuldigten darstellt und (...) so kurz wie möglich dauern sollte", allerdings sei "doch festzuhalten, dass im Hinblick auf den Tatvorwurf und die zahlreichen Verflechtungen ein Ermittlungsverfahren in der bisherigen Dauer definitiv verhältnismäßig ist".

Pröll hat laut einem Sprecher kein Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt, aus verfahrensökonomischen Gründen. Denn die WKStA habe in der Sache eine zeitnahe Enderledigung in Aussicht gestellt. (Renate Graber, 30.7.2021)