Spätestens am 15. August soll die technische Änderung durch die Elga erfolgen.

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Für von einer Corona-Erkrankung Genesene ist ab Mitte August eine Erleichterung geplant. Bisher konnte es bei der Kontrolle des Drei-G-Nachweises zu Problemen kommen, weil geimpfte Genesene nicht als vollständig geimpft gewertet wurden. Denn im grünen Pass wird die Impfdosis als "1/2" ausgewiesen – so als stehe noch eine Impfung aus, obwohl diese gar nicht vorgesehen ist. Personen, die bereits an Covid-19 erkrankt waren, brauchen nämlich nur eine Impfdosis, um vollimmunisiert zu sein. Spätestens am 15. August soll das auch im grünen Pass sichtbar sein: Im Impfzertifikat wird bei der Impfdosis dann "1/1" angezeigt, wie beim Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem eine Impfdosis ausreicht.

Änderung ab 15. August

Nötig wird die Änderung, weil ab 15. August der Drei-G-Nachweis beim Zutritt zu Lokalen und Veranstaltungen nur noch für vollständig Geimpfte gilt statt wie bisher ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung. Möglich macht die technische Änderung für geimpfte Genesene ein Beschluss des Nationalrats vom 15. Juli.

Die Elga GmbH habe die Daten der Genesenen vergangene Woche erhalten und arbeite nun an der technischen Umsetzung, erklärte Elga-Geschäftsführer Franz Leisch am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal". Wie viele der Corona-Erkrankten geimpft sind, wolle man in den nächsten Wochen auf Basis der Daten des Gesundheitsministeriums berechnen. Spätestens am 15. August werde die Maßnahme umgesetzt. Laut Gesundheitsministerium haben rund 644.000 Personen in Österreich bisher eine Covid-Infektion überstanden.

Länder mit eigenen Regeln

Allerdings weist das Gesundheitsministerium weiterhin darauf hin, dass "im internationalen Reiseverkehr zwei Dosen zur Einreise vorgeschrieben sein" können. In solchen Fällen kann bzw. soll laut Ministerium auch eine eine zweite Dosis verabreicht werden, wobei dann "eine erhöhte Rate an Impfreaktionen bei Genesenen nicht ausgeschlossen werden" könne.

Seit Verbreitung der Delta-Variante wird nach einer nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion eine Impfung der genesenen Person ab circa vier Wochen nach der Infektion oder Erkrankung empfohlen. Studien zufolge ist nur eine Impfung nötig, um einen vergleichbaren Schutz wie bei regulär Geimpften, die keine Infektion hatten, zu erlangen. (Davina Brunnbauer, Gudrun Springer, 3.8.2021)