Genesene bekommen künftig bereits nach einmaliger Impfung gültiges Drei-G-Zertifikat.

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Sie sind eine immer größer werdende Gruppe, doch sie werden benachteiligt: die rund 644.000 Corona-Genesenen. Zwar gibt es ein "G" im grünen Pass, wenn die Infektion im letzten halben Jahr war – doch in Nachtlokale kommen Genesene so mittlerweile nicht mehr. Da gelten nur eine doppelte Impfung, ein negativer PCR-Test oder eine Impfung, wenn die Erkrankung über sechs Monate zurückliegt. Die Regierung behandelt Genesene, als hätten sie ein höheres Übertragungsrisiko als Getestete oder Geimpfte, Letztere können aber mitunter weniger Antikörper haben.

Teilimpfung als Vollimmunisierung

Für die laut Ministerium geschätzt 300.000 geimpften Genesenen gibt es immerhin ab 15. August endlich ein Zertifikat im grünen Pass. Dann gilt eine Teilimpfung als Vollimmunisierung, wie vom Impfgremium empfohlen. Dass es vom Go der EU bis zur Umsetzung zwei Monate gedauert hat, ist für Betroffene gerade in der Urlaubszeit mühselig. Und manche Länder verlangen weiterhin zwei Impfungen für die Einreise.

Obwohl das Warten für einige Genesene bald endet, greift die Regelung zu kurz. Wer eine unentdeckte Infektion hatte und per Antikörpertest davon erfährt, fällt durch die Statistik. Als genesen zählt nur, wer dies mit einem positiven PCR-Test belegen kann. Denn kostenpflichtige Antikörpernachweise gelten in Österreich zwar drei Monate als Zertifikat – international aber nicht. Für ebenjene braucht es dringend eine Lösung, die sie anderen Genesenen gleichstellt. Das wäre nur fair. (Selina Thaler, 3.8.2021)