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Wie kann man die Familienarbeitszeit gerechter aufteilen? Die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund haben ein neues Modell vorgelegt.

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Eine gerechtere Aufteilung der Familienarbeit zu erreichen, hält Eco-Austria-Direktorin Monika Köppl-Turyna für ein wichtiges Ziel. Den von Arbeiterkammer und ÖGB vorgeschlagenen Weg hält sie aber für falsch, wie sie im Gastkommentar schreibt.

Geht es nach den Vorstellungen der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes (ÖGB), soll es einen Bonus von 250 Euro pro Person geben, wenn die Arbeitszeit 28 bis 32 Stunden pro Woche beträgt. Das Ziel ist, dass die Männer mit diesem Anreiz ihre Arbeitszeit reduzieren, womit sie mehr Zeit für die Familienarbeit haben sollen. Auch wenn das Ziel der gleicheren Aufteilung der Familienarbeit uneingeschränkt zu begrüßen ist, ist der Bonus wohl der falsche Weg.

Österreich hat die zweithöchste Rate in der Teilzeitbeschäftigung von Frauen in der Europäischen Union, was in erster Linie auf erwerbstätige Mütter zurückzuführen ist: Über 60 Prozent der Frauen mit Kindern arbeiten in Österreich in Teilzeit. Es ist weniger eindeutig, inwiefern die Teilzeitarbeit von den Müttern auch gewollt ist. Einerseits besagen die Daten des Mikrozensus, dass die Mütter mehrheitlich keinen Wunsch nach längerer Arbeitszeit haben (warum das so ist, wurde nicht abgefragt). Andererseits geben laut Umfragen der Europäischen Kommission sechs von zehn österreichischen Müttern von Kindern im Vorschulalter als Grund für ihre Teilzeitbeschäftigung die Betreuungspflicht an. Mit der Begründung: keine ausreichende Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen mit entsprechenden Öffnungszeiten.

Niedrige Quote

So hat die mangelnde Verfügbarkeit von etwa Kindergartenplätzen jedenfalls einen Einfluss auf die Entscheidung der Mütter, die Arbeitszeit zu reduzieren. Insbesondere bei den Plätzen für unter Dreijährige gibt es Aufhol- und Handlungsbedarf. Es wurden im Jahr 2019 in Österreich nur knapp 23 Prozent der Kinder im Alter bis drei Jahre in formeller Betreuung untergebracht (Voll- und Teilzeit). In Dänemark war es mit 66 Prozent ein Vielfaches, in den Niederlanden waren es 65 Prozent. Der Durchschnitt der 27 EU-Länder liegt inzwischen mit 35 Prozent auch über der Marke des sogenannten Barcelona-Ziels und deutlich über dem Wert Österreichs. Insbesondere bei der Betreuung von Kleinkindern im Ausmaß von 30 Stunden oder mehr belegt Österreich mit einer Quote von lediglich acht Prozent einen der letzten Plätze in der Europäischen Union.

Der wohl wichtigste Grund für niedrige Quoten ist, dass es kaum Plätze gibt, die mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar sind. Die VIF-Kriterien – diese messen, ob ein Platz mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist, etwa durch Angebot von Mittagessen und Öffnung von 9,5 Stunden am Tag – werden in nur wenigen Einrichtungen erfüllt: Nicht ganz die Hälfte aller Einrichtungen ermöglicht es, dass beide Partner Vollzeit arbeiten können, wobei dieser Durchschnitt stark von Wien nach oben gehoben wird. In Ober- und Niederösterreich ist es gerade eine von fünf Einrichtungen. Es zeigt sich im Bundesländervergleich eine sehr starke Korrelation zwischen dem Anteil der vollzeitbeschäftigten Mütter und der Länge der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Es muss das Ziel sein, dass es so viel Wahlfreiheit gibt, dass beide Elternteile – sofern erwünscht – auch Vollzeit arbeiten können. Wenn sie es dennoch nicht tun, soll der Staat nicht unbedingt intervenieren, wobei ein Hinweis auf die langfristige Konsequenz dieser Entscheidung auch nicht schadet. Frauen bekommen im Schnitt eine um 40 Prozent niedrigere Pensionen – weil sie eben sehr lange in Teilzeit arbeiten.

Mehr Flexibilität schaffen

Mit dem Vorschlag der Arbeiterkammer verfestigt man diese Situation, die langfristig zu Altersarmut führt und außerdem die Nachhaltigkeit des Pensionssystems noch mehr gefährdet. Zielführender wäre es, mehr Flexibilität in den Karenzmodellen zu schaffen. Beispielsweise die Möglichkeit, das einkommensabhängige und das pauschale Modell zu kombinieren, was mehr Männer animieren würde, in Karenz zu gehen. Längere individuelle Ansprüche in der Karenz – wie es etwa in Skandinavien der Fall ist – würden es auch tun.

Schließlich geht es bei dem Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur um die Arbeitsmarktbeteiligung der Mütter. Die vorhandene Literatur findet vorwiegend positive Effekte auf die Kinder. In der kurzen Frist erhöht die Einführung von mehr Elementarpädagogikplätzen die Entwicklung der Kinder durch auch bessere und gezieltere Förderung zu Hause wie etwa Lesen. Das hat positive Auswirkungen auf die Lernerfolge. Darüber hinaus kommen weitere positive Effekte wie eine Verbesserung der Gesundheit und Ernährung der Kinder sowie ein Rückgang von Fällen von Misshandlung. Langfristig kann eine bessere Partizipation am Arbeitsmarkt beobachtet werden, eine niedrigere Abhängigkeit von Sozialhilfe sowie eine höhere Bildungsmobilität und niedrigere Ungleichheit.

Forschungsergebnisse zeigen, dass die Nutzung der Elementarpädagogik sozial stratifiziert ist, sodass gerade einkommensschwache oder gering qualifizierte Eltern ihre Kinder seltener in formale Kinderbetreuungsdienste einschreiben als finanziell bessergestellte Familien.

Frage der Nutzung

Im Sinne der Stärkung der Investitionen in Bildung und Bildungsmobilität sowie der Verbesserung der Arbeitsmarktpartizipation der Mütter wären die 250 Euro pro Person als "Bildungsscheck" für Elementarpädagogik – wie es etwa in Wien angeboten wird – besser aufgehoben. (Monika Köppl-Turyna, 5.8.2021)