ÖVP-Politiker Andreas Hanger ist nach Ansicht der "Tagespresse" ein Satiriker.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – Die "Tagespresse" kommt ihrem Vorhaben, dem ÖVP-Politiker Andreas Hanger einen drei mal vier Zentimeter großen Anstecker zu verpassen, auf dem gut sichtbar ist, dass er ein Satiriker und kein Politiker ist, einen Schritt näher. Das Handelsgericht Wien stuft die Klage des Satireportals gegen Hanger als schlüssig* ein – und lässt sie laut "Tagespresse" zu. Das bestätigte das Handelsgericht dem STANDARD. Die Klage werde zugestellt. Das sein ein normaler Vorgang.

"Das Gericht hat Hanger eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf unseren Antrag auf einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage", sagt "Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch, der mit seinem Team hinter der Klage steckt: "Dabei muss Hanger dem Gericht schlüssig erklären, wieso er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt."

Die Frist beginnt ab der Zustellung der Klage. Nach Hangers schriftlicher Replik wird das Gericht über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung entscheiden. Es besteht Anwaltspflicht. Wenn die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig eingebracht wird, sind die Behauptungen der klagenden Partei für wahr zu halten, heißt es.

Harte Konkurrenz

Wie berichtet, klagt die "Tagespresse" den ÖVP-Abgeordneten und türkisen Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss wegen unlauteren Wettbewerbs. Hanger werde für das Satireportal zur immer härteren Konkurrenz und führe das Publikum in die Irre, indem er sich als Politiker geriere, heißt es in der Klagsschrift, die von der Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner eingebracht wurde. Damit täusche er einerseits das Publikum, andererseits grabe er der "Tagespresse" das Wasser ab. "Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?"

Weitere Klagen gegen Fake-News-Verbreiter

Die "Tagespresse" ist anscheinend auf den Geschmack gekommen. Sollte das Handelsgericht im Sinne der "Tagespresse" entscheiden, gebe es bereits einen Fahrplan für weitere Klagen, erklärt Jergitsch dem STANDARD: "Sollten wir recht bekommen, werden wir ein rechtliches Vorgehen gegen alle ÖVP-Funktionäre prüfen lassen, die Hangers falsche OTS-Meldungen auf sozialen Medien geteilt haben, in Referenz auf Nehammers Vorgehen gegen hunderte Social-Media-User. Fake-News teilen ist ja bekanntlich kein Kavaliersdelikt." Wie berichtet, klagt Katharina Nehammer jene Personen, die ein Facebook-Posting mit der falschen Information geteilt haben, sie arbeite bei dem in Verruf geratenen Maskenhersteller Hygiene Austria.

OTS-Beispiele

In der Klagsschrift selbst führt die "Tagespresse" einige Presseaussendungen Hangers an, die via OTS verbreitet wurden. Sie sollen beweisen, dass Hanger ein Satiriker sei. Dazu heißt es: "Bei den genannten Beispielen handelt es sich nach Ansicht der klagenden Partei um Publikationen im satirischen Sinne, das heißt, sie sind dazu geeignet, durch Zuspitzung, Ironie oder Übertreibung eine Persiflage der Realität herzustellen. Zeitgleich imitieren sie durch ihre Publikation im OTS-Dienst ernstgemeinte Pressemeldungen, täuschen also über ihren wahren Charakter."

Gegen Regierungsinserate

Die Klage fußt auf 712,58 Euro an Werbegeld durch Regierungsanzeigen, die die "Tagespresse" in den letzten Monaten über ihr Werbenetzwerk erhalten hat. Das Satireportal wolle das Geld nicht behalten, da es die exzessiven Ausgaben für Regierungswerbung immer kritisiert habe. Die Gerichtskosten betragen 792 Euro – auf diese Weise werde das Geld den Steuerzahlern retourniert, begründete Jergitsch die Vorgehensweise.

Geklagt wird auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bei einem Gesamtstreitwert von 35.000 Euro. "Wir fordern Hanger daher auf, sich fortan durch einen 3 x 4 cm großen Anstecker gut sichtbar als 'Satiriker' zu bezeichnen und durch Schaltungen auf STANDARD, 'Krone' und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären", sagte Jergitsch am Dienstag. (Oliver Mark, 5.8.2021)