Für die Grünen unter Annalena Baerbock ist es bisher ein schwieriger Wahlkampf.

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Die deutschen Grünen ereilt im Wahlkampf eine weitere Hiobsbotschaft: Sie dürfen im Saarland keine Liste für die Bundestagswahl aufstellen. Dies hat am Donnerstag der Bundeswahlausschuss entschieden. Das bedeutet: Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock muss auf Zweitstimmen aus dem Bundesland im Südwesten Deutschlands verzichten. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag. Mit dieser werden jene Kandidaten gewählt, die auf einer Landesliste stehen.

Und genau diese Landesliste ist bei den Grünen im Saarland – unter großen innerparteilichen Querelen – falsch erstellt worden. Zunächst war der frühere grüne Landeschef, der 63-jährige Hubert Ulrich, auf Platz eins gewählt worden, was allerdings Baerbock nicht passte.

"Wir hätten uns das anders gewünscht", erklärte sie nach dem Votum. Denn eigentlich sollen Frauen die grünen Listen anführen. Doch die damalige, mittlerweile zurückgetretene Landeschefin Tina Schöpfer war dreimal durchgefallen.

Druck aus Berlin

Laut dem Berliner "Tagesspiegel" wurde von der Bundespartei Druck ausgeübt, die Wahl zu wiederholen. Bundesgeschäftsführer Michael Kellner bezeichnete die Wahl des nicht unumstrittenen Ulrich in einer E-Mail, aus der die Zeitung zitiert, als "Debakel". Ein Parteischiedsgericht erklärte die Wahl dann für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Ulrichs Ortsverband Saarlouis mitgewählt hätten.

Bei der Neuwahl wurde schließlich die 25-jährige Chefin der Grünen Jugend, Jeanne Dillschneider, auf Platz eins der Landesliste gehievt, 49 Grünen-Mitglieder aus Ulrichs Ortsverband waren zuvor von der Wahl ausgeschlossen worden.

Das war unrechtmäßig, erklärte daraufhin die saarländische Wahlleiterin Monika Zöllner. "Würde man einen solchen Wahlvorschlag zulassen, dann stünde insgesamt die demokratische Legitimation der Bundestagswahl infrage", sagte sie. Es sei ein "schwerer Wahlfehler" und eine Verletzung des Demokratieprinzips.

Bitteres Ergebnis

Zwar legten die Landesgrünen Beschwerde ein, doch diese hat am Donnerstag der Bundeswahlausschuss zurückgewiesen. Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht in der Listenaufstellung einen "Verstoß gegen den Kernbestand von Verfahrensgrundsätzen". Die Grünen hätten "sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkommen".

Bundesgeschäftsführer Kellner bedauerte die Entscheidung. Diese sei "insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland gerne eine grüne Landesliste gewählt hätten". Er räumte auch ein, dass der Neuanfang im Saarland "noch längeren Atem" brauchen werde.
Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen im Saarland 35.117 Stimmen eingefahren. Das waren, gemessen am Gesamtergebnis in dem Bundesland, sechs Prozent, ein Bundestagsabgeordneter zog dann über die Landesliste ins Parlament.

Den Grünen bleiben jetzt nur Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Dass diese gewählt werden, ist aber unwahrscheinlich. 2017 gingen die Direktmandate an CDU und SPD. (Birgit Baumann aus Berlin, 5.8.2021)