Am Landesgericht Klagenfurt musste sich der 19-jährige Schüler heute verantworten.

Foto: Landesgericht Klagenfurt

Klagenfurt – Ein 19-jähriger Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Frühjahr 2020 auf Fotos von drei ihm bekannten Mädchen masturbiert und das Resultat wiederum in Form von Fotos und Videos online gestellt.

Tat war eine Ehrverletzung

Laut Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, stellt das Masturbieren auf die Fotos eine Ehrverletzung dar.
Foto: Landesgericht Klagenfurt

Damit machte er sich wegen § 107c StGB, der fortdauernden Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems, strafbar, wie der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, dem STANDARD erklärt. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Verletzung der Ehre, so Liebhauser-Karl: "Die Ehrverletzung besteht darin, dass der Mann auf Bilder mit den Gesichtern anderer Personen masturbiert hat." Mit den Fällen sogenannter "Dickpics", bei denen Männer ihren eigenen Intimbereich fotografieren und diese Fotos dann verschicken, sei der Fall daher nicht unbedingt vergleichbar.

Schüler akzeptierte Urteil

Vor Richter Michael Schofnegger zeigte sich der Angeklagte reumütig und gab alles zu. Was ihn zu seinen Handlungen motiviert hatte, konnte er nicht erklären. "Sie waren damals im Homeschooling, oder?", fragte Schofnegger. Der Angeklagte, der ohne Anwalt gekommen war, bejahte. Er könne sich nicht erklären, was damals über ihn gekommen sei, es tue ihm aber sehr leid, betonte er.

Sein Bewährungshelfer sagte, die ganze Sache sei für seinen Schützling sehr belastend, man müsse ihn bei der Verarbeitung des Geschehenen begleiten. Richter Schofnegger ordnete auch weiterhin Bewährungshilfe für den bisher unbescholtenen Schüler an. Dieser akzeptierte das Urteil sofort. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Urteilsspruch ist somit noch nicht rechtskräftig. (lew, 9.8.2021)