Die betroffenen Gemeinden hatten bereits 2010 Beschlüsse gefasst. (Symbolbild)

Foto: Neufelder Seebetriebe GmbH

Oft passiert es nicht, dass ein Bundesland größer wird. In Burgenland ist dies nun geschehen: Erstmals seit dem Jahr 1043 nach Christus wurde die Grenze zwischen dem heutigen Burgenland und der Steiermark im Bereich Burgauberg/Neudauberg (Bezirk Güssing) und Neudau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) in der Steiermark geändert. Auslöser für diese Grenzverschiebung sind der Hochwasserschutz und die damit verbundene Regulierung der Lafnitz, so der Neudauer Bürgermeister Wolfgang Dolesch (SPÖ).

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Geschichtsträchtige Grenze

Die Grenze zwischen den beiden Bundesländern wurde jahrhundertelang vom Lauf der Lafnitz bestimmt. Während des Kaiserreichs war sie sogar die Grenze zwischen Österreich und Ungarn. Durch die Begradigung der Lafnitz stimmte allerdings Fluss- und Grenzverlauf nicht mehr überein: "Als Ende der 1970er-Jahre hier, im Bereich der Lafnitz, die Regulierungsmaßnahmen gesetzt wurden, wurden die alten Flussschlingen, die Mäander, einfach durchstoßen, sodass teilweise die Steiermark linksufrig und das Burgenland rechtsufrig zu liegen kam", sagte Dolesch dem ORF Burgenland.

"Wir haben uns dann auf Gemeindeebene, in Burgauberg-Neudauberg, in Burgau und in Neudau im Jahr 2010 entschlossen, übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse zu fassen und festzulegen, dass alles, was linksufrig ist, das Burgenland sein soll und alles, was rechtsufrig ist, die Steiermark – so ist es auch im Denken, Empfinden und Handeln der Bevölkerung", so Dolesch.

Keine feindliche Landnahme

Die neue Grenzziehung brachte der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg nun zusätzliche 6.000 Quadratmeter. Bürgermeister Wolfgang Eder (ÖVP): "Wir leben hier an einer der ältesten Grenzen Europas, und Grenze hat in der Vergangenheit immer einen Krieg oder einen Konflikt bedeutet. Wir sind jetzt um 6.000 Quadratmeter gewachsen, aber es war keine feindliche Landnahme, ganz im Gegenteil, wir unterstützen damit unsere steirischen Freunde, die Burgauer und die Neudauer." Menschen mussten aufgrund der neuen Grenzziehung nicht umgesiedelt werden, die Flächen waren unbewohnt. (red, 10.8.2021)