2020 wurden 35. 915 Cybercrime-Delikte angezeigt. Gegenüber dem Jahr davor war das ein Plus von 26,3 Prozent

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Im Jahr 2020 ist die Zahl der angezeigten Cybercrime-Delikte wieder stark gestiegen. Waren es 2019 noch 28.439 Fälle, so wurden im ersten Corona-Jahr 35.915 Fälle registriert – ein Plus von 26,3 Prozent. Die prozentuale Steigerung fällt damit geringer aus als unmittelbar vor der Pandemie, denn von 2018 auf 2019 gab es sogar ein Plus von 45 Prozent. Das geht aus dem neuen Cybercrime-Report des Innenministeriums hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Der Report wird seit einem Jahrzehnt jährlich herausgegeben, 2010 lag die Zahl angezeigter Straftaten im Cyberbereich bloß bei rund 4.000.

"Es gibt nur mehr wenige Bereiche, in denen Digitalisierung und IT keine Rolle spielen", sagte Sicherheitsgeneraldirektor Franz Ruf zum langjährigen Trend. Überall fänden sich mittlerweile Anknüpfungspunkte für Cyberdelikte. Die Aufklärungsquote ist allerdings kontinuierlich am Sinken: Sie betrug 2010 noch 55 Prozent, lag im Jahr 2019 dann nur mehr bei 37,4 Prozent und 2020 schließlich bei 35,8 Prozent.

Datenabsaugung bei NFC-Zahlung

Das Innenministerium unterscheidet zwischen Cybercrime im engen und weiten Sinn. Im engen Sinn sind jene kriminellen Handlungen gemeint, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Verwendung von IT ausgeführt werden. Die Attacken sind dabei meist direkt gegen Geräte, Dienste oder Netzwerke gerichtet, etwa bei der Datenbeschädigung oder dem Hacking.

Cybercrime-Anzeigen in diesem eng gefassten Sinn stiegen gegenüber dem Vorjahr enorm – um 70 Prozent auf insgesamt 12.914. Die massive Steigerung ist vor allem auf betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch (Paragraf 148a StGB) zurückzuführen. Der Chef des Bundeskriminalamts (BK), Andreas Holzer, erklärte, dass dies unter anderem ein Ergebnis der in der Pandemie stark gestiegenen Nutzung neuer Zahlungsmöglichkeiten sei. Das Zahlen mittels Near-Field-Communication (NFC) via Smartphone sei etwa ein Einfallstor für das Absaugen von Daten.

Online-Kindesmissbrauch etwa gleich häufig

Unter Cybercrime im weiteren Sinn werden Straftaten verstanden, bei denen IT als Tatmittel zur Planung, Vorbereitung und Ausführung von herkömmlichen Kriminaldelikten eingesetzt wird. Dazu zählen etwa Betrugsdelikte, Drogenhandel im Darknet oder Online-Kindesmissbrauch. Der Internetbetrug erreichte hier mit 18.780 Anzeigen 2020 einen neuen Höchststand. Befördert durch die zeitweilige Schließung von Geschäften spielte dabei der Bestellbetrug im Onlinehandel – etwa in Gestalt von Fake-Shops – eine wichtige Rolle.

Im Bereich Online-Kindesmissbrauch gab es einen leichten Anstieg auf 1.702 Anzeigen, wobei 1.528 Straftaten aufgeklärt und 850 Täter ausgeforscht werden konnten. BK-Chef Holzer sprach diesbezüglich von einem Erfolg, den man durch die Stärkung des betreffenden Referats im BK habe erzielen können. Er verwies darauf, dass durch die langen Lockdowns durchaus ein stärkerer Anstieg beim gemeldeten Online-Kindesmissbrauch erwartbar gewesen wäre.

Cybersicherheit so normal wie Türzusperren

In der Zukunft will das Innenressort die Bekämpfung von Cyberkriminalität in all ihren Erscheinungsformen weiter vorantreiben. Als ein Beispiel nannte Generaldirektor Ruf das Cybercrime Competence Center C4, wo das bestehende Personal von 60 auf 120 Bedienstete verdoppelt werden soll. Neben diesen Beamten im "High Level"-Bereich will man die personelle Stärkung im Cyberbereich bis hinab auf die Landesebene vorantreiben. Auch in der Bevölkerung will man für mehr Wissen über neue Methoden von Kriminellen sorgen, sagte Ruf: "Cybersicherheit soll einmal so normal werden wie das Versperren der Haustüre." (ta, 11.8.2021)