Die US-Kampagne "Ban Facial Recognition", die von mehr als 35 Organisationen, darunter Grundrechts-NGOs, ins Leben gerufen wurde, sammelt eine Liste aller Unternehmen, von denen bekannt ist, dass sie Gesichtserkennung nutzen

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Gesichtserkennung verunmöglicht es, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen. Auch Unternehmen sehen einen Wert darin, ihre Kunden physisch eindeutig zu identifizieren, namentlich: Geschäfte im stationären Handel. Gerade in den USA hat sich der Einsatz derartiger Software verbreitet, Geschäfte wie Macy’s – der größte Warenhausbetreiber in den Vereinigten Staaten – oder Albertson’s nutzen die Software. Eigenen Angaben zufolge geschehe das, um etwa Diebe zu identifizieren. Auch Apple wurde in der Vergangenheit dafür kritisiert, Gesichtserkennung gegen Ladendiebe zu verwenden. Das Unternehmen betonte aber gegenüber Medien, keine derartige Technologie in Geschäften einzusetzen.

Bei zahlreichen anderen Firmen ist unklar, ob sie die Technologie nutzen – gesetzlich ist es ihnen gestattet. Die Kampagne "Ban Facial Recognition", die von mehr als 35 Organisationen, darunter Grundrechts-NGOs, ins Leben gerufen wurde, erstellt eine Liste aller Unternehmen, die bekanntermaßen Gesichtserkennung nutzen, ebenso wie von Unternehmen, bei welchen dies unklar ist oder die es in Zukunft tun könnten, und von jenen, welche eindeutig kommuniziert haben, dass sie es nicht tun würden.

Viele wissen nicht Bescheid

Vielen US-Amerikanern ist die Verwendung der Software gar nicht bewusst, wie eine neue repräsentative Umfrage der Marktforscher bei Piplsay erkennen lässt: So würden bei rund 31.000 befragten Personen 40 Prozent nicht darüber Bescheid wissen, dass einige Unternehmen im stationären Handel auf die Technologie setzen. 38 Prozent sprechen sich dagegen aus, 42 Prozent ist es egal. Rund 65 Prozent wollen eine Ausstiegsmöglichkeit, um sich gegen die Verwendung einer derartiger Identifizierung auszusprechen.

In der EU ist der Einsatz strenger reglementiert – die geplante KI-Regulierung der EU sieht nur einen Einsatz in engen Grenzen und nach behördlicher Genehmigung vor, etwa bei der Suche nach einem vermissten Kind oder einem drohenden Terroranschlag. So dürfe etwa der Einsatz von Gesichtserkennung durch die Polizei, der in Österreich seit Ende 2019 geschieht, nicht eingeschränkt werden.

Weitreichende Verbote gefordert

Datenschützern ist das trotzdem nicht genug: Im Juni hatte der Europäischen Datenschutzausschuss gemeinsam mit dem EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski zu einem Verbot biometrischer Identifikationstechnologien im öffentlichen Raum aufgerufen. Systeme zur automatisierten Identifikation durch Biometrie würden ein "Ende der Anonymität" in öffentlichen Räumen bedeuten, mahnten Wiewiórowski und die EDPB-Vorsitzende und Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. (red, 16.8.2021)