In Salzburg gab es Schuldsprüche wegen Steuerhinterziehung.

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St. Johann im Pongau – Ein Après-Ski-Wirt aus dem Pongau und seine Mutter sind am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden. Die beiden Gastronomen sollen hohe Summen an Schwarzgeld zu Hause gehortet haben. Bei Hausdurchsuchungen im September 2019 wurden 2,8 Millionen Euro auf 206 Sparbüchern und 780.000 Euro in bar entdeckt.

Die Angeklagten zeigten sich im Ermittlungsverfahren und auch im Prozess geständig. Sie sollen als handelsrechtliche Geschäftsführer von 2011 und bis 2018 insgesamt 1,4 Millionen Euro an Umsatz- und Körperschaftsteuer und von 2009 und 2019 rund 1,3 Millionen Euro an Kapitalertragsteuer unterschlagen haben. Rund 500.000 Euro sind offenbar bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer vorenthalten worden.

Die Abgabennachforderungen haben die Beschuldigten bereits beglichen. Dies wertete der Schöffensenat unter Vorsitz von Helmuth Marco Torpier als strafmildernd, ebenso das Geständnis. Die Mutter des Wirtes erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro, wobei 650.000 Euro bedingt nachgesehen wurden. Ihr Sohn bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro, davon 600.000 Euro bedingt. Dem Unternehmen wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe von einer Million Euro auferlegt, davon 500.000 Euro bedingt. Staatsanwältin Sabine Krünes und die Verteidiger gaben keine Erklärung ab, deshalb sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Waffe entdeckt

Bei den Hausdurchsuchungen wurde bei dem Wirt auch eine illegale Handfeuerwaffe entdeckt. Im Kleiderkasten des Lokalbetreibers stießen die Ermittler in den Taschen eines Sakkos auf 34.500 Euro. Dies soll der Beschuldigte noch humorvoll mit der Aussage "Es handelt sich um mein Taschengeld" abgetan haben. Als der Fall ans Tageslicht kam, beendete der Wirt seine politische Aktivität bei der ÖVP.

Die Salzburger Steuerfahndung hatte schon länger den Verdacht gehegt, dass das Lokal Schwarzeinnahmen generiere. Da die Beschuldigten die Herkunft des Geldes nicht erklären konnten, bestand der Verdacht, dass die Gelder aus Schwarzeinnahmen des Lokals stammen. Insbesondere auch deshalb, weil festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden. Die Transaktionen schienen aber nicht in den Geschäftsunterlagen des Betriebes auf.

Parteiaustritt

Bereits wenige Tage nach der Hausdurchsuchung haben die Beschuldigten eine Million Euro als Vorauszahlung für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen. Bemerkenswert war für die Ermittler auch, dass der Gastronomiebetrieb seit diesem Zeitpunkt in etwa die doppelten monatlichen Umsätze erklärte, als in den Vergleichszeiträumen vor der Durchsuchung.

Die Mutter des Gastronomen war bis 2014 handelsrechtliche Geschäftsführerin. Danach übernahm der Sohn. Er war ÖVP-Gemeinderat und Funktionär im Wirtschaftsbund. Nach der Veröffentlichung des Schwarzgeldfundes gab er den Austritt aus der Partei bekannt.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Zunächst wurden bei der Verhandlung am Donnerstag die persönlichen Daten und finanziellen Verhältnisse der bisher unbescholtenen Angeklagten festgestellt. Die verwitwete Frau erklärte, es bestünden rund 2,5 Millionen Euro Schulden aus Nachforderungen der Finanz. Ihr Sohn bezifferte die Schulden aus den Unternehmens-GmbH mit jeweils rund zwei Millionen Euro.

Anschließend beantragte ein Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen, da persönliche Verhältnisse oder Umstände der Beschuldigten, die in dem Verfahren erörtert werden, unter die Geheimhaltungspflicht fallen würden. Der vorsitzende Richter erklärte nach kurzer Beratung, dass dem Antrag stattgegeben wurde. Der Verkündung des Urteils war wieder öffentlich. (APA, 19.8.2021)