Der Kauf von Zinshausanteilen ist beliebt – aber nur etwas für Profis.

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Das Wiener Zinshaus ist begehrt – bei Wohnungssuchenden, die sich über gedeckelte Mieten freuen, und bei Investoren, die ihr Geld ins Betongold stecken. Häuser werden oft rasch und zu hohen Preisen verkauft. Das Angebot ist aber knapp, daher werden immer öfter nur Zinshausanteile gekauft. So kann man schon um ein paar Hunderttausend Euro zum Miteigentümer eines altehrwürdigen Hauses werden, das beispielsweise einer Erbengemeinschaft gehört. Das Ziel dabei ist, irgendwann das ganze Gebäude zu besitzen – im besten Fall zu einem Schnäppchenpreis.

Eine einfache Sache – gäbe es da nur nicht die Miteigentümer, die sich oft nicht einig werden: Der eine möchte das Haus verkaufen, um an Geld zu kommen. Der andere das Haus behalten. Und der Dritte möchte viel Geld in einen Dachgeschoßausbau stecken. Wer sich mit den Miteigentümern nicht einig wird, kann aber eine Teilungsklage einbringen. Diese resultiert in der Begründung von Wohnungseigentum oder – sehr selten – in einer Versteigerung des Zinshauses.

Teilungsklage als Damoklesschwert

Manchmal genügt schon das Damoklesschwert einer Teilungsklage, um Druck auf Miteigentümer auszuüben, "vor allem, wenn sie finanzschwach oder risikoavers sind", sagt der Rechtsanwalt Walter Reichholf. Es komme vor, dass Bauträger oder Spekulanten Miteigentumsanteile erwerben, um dann mittels Teilungsklage ans gesamte Haus zu kommen.

Richard Buxbaum, Wohnimmobilienexperte bei Otto Immobilien, kennt solche "Profi-Ankäufer" aus der Vergangenheit. Im Moment seien solche Geschäftsmodelle aber nicht verbreitet. Vielmehr seien es "professionelle Investoren, die ihrem Geschick vertrauen, um am Ende möglichst viele Anteile zu besitzen", sagt Buxbaum.

Kleine Anteile am Teuersten

Otto Immobilien hat den Markt vor kurzem genauer durchleuchtet. Die durchaus überraschenden Ergebnisse: Kleine Anteile erzielen die höchsten Quadratmeterpreise. Außerdem liegen die Preise des letzten fehlenden Anteils für Alleineigentum deutlich unter dem Ankauf des ersten Anteils. Und: Miteigentümer bezahlen nicht immer über dem Markt, um Alleineigentum zu erwirken. Letzteres könnte auf innerfamiliäre Transaktionen zurückzuführen sein, heißt es in der Analyse. Es könnte aber auch daran liegen, "dass Verkäufern der wahre Wert ihrer Anteile nicht bekannt ist". (zof, 27.8.2021)