Haben sich abgestimmt und die neuen Covid-Regeln für das kommende Schuljahr präsentiert: Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP, links) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

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Noch eineinhalb Wochen, dann geht im Osten Österreichs die Schule wieder los. Wie der Unterricht diesmal, bei anhaltender Pandemiesituation, ablaufen soll? Welche Regeln diesmal an den Schulen gelten?

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eint beim gemeinsam präsentierten "Update" vor der Veröffentlichung der Covid-19-Schulverordnung ein Ziel: Gelernt werden soll heuer wieder durchgängig in der Schule, Distance-Learning nur in Ausnahmefällen stattfinden – zeitlich und regional begrenzt. Faßmann ist sich sicher: "Flächendeckende Schulschließungen, das ist etwas, das keiner mehr will." Damit das Vorhaben gelingt, wurde ein Drei-Stufen-Plan entwickelt, der verschiedene Regeln für verschiedene Infektionsszenarien vorsieht.

  • Sicherheitsphase: Die ursprünglich für zwei Wochen angesetzte "Sicherheitsphase" wird um eine Woche auf drei verlängert. In diesem Zeitraum tragen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und Verwaltungspersonal außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz. Alle meint alle, unabhängig vom Impfstatus. Auch beim Testen gibt es in diesen drei Wochen keine Ausnahme: Dreimal pro Woche wird in der Schule getestet. Faßmann skizziert den Regelfall für Kinder und Jugendliche: montags Antigen- und PCR-Test, donnerstags ein weiterer Antigentest. Geimpfte Lehrkräfte dürfen auch drei Antigentests bringen. Wer noch nicht vollständig immunisiert ist, muss einmal pro Woche einen externen PCR-Test vorlegen.

    Sonderfall Wien: Die verkürzte Gültigkeitsdauer der Tests in der Bundeshauptstadt hat keine Folgen für den Schulbetrieb: Das sei ein "eigener Regelkreis", erklärt Faßmann. Offen bleibt, ob die "Ninjapässe", in denen die Schultests wie im Vorjahr dokumentiert werden, damit in Wien weniger lang als Eintrittskarte für außerschulische Orte wie Lokale oder Museen genutzt werden können.

  • Sicherheitsstufen: Es gibt ein Wort, das in den kommenden Wochen einiges an Bedeutung gewinnen könnte: risikoadjustiert. Und damit in Zusammenhang: die risikoadjustierte Sieben-Tage-Inzidenz. Gemeint ist, dass die drei Sicherheitsstufen, für die das Bildungsressort jeweils unterschiedliche Regeln ausgearbeitet hat, nicht auf Basis der reinen Infektionszahlen definiert werden. Risikoadjustiert meint: Auch die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik bei den Betroffenen sowie die Dynamik des Infektionsgeschehens werden berücksichtigt. Die entscheidenden Schwellenwerte lauten:

    Stufe 1 – Inzidenz unter 100, geringes Risiko: Schülerinnen und Schüler können, müssen aber nicht freiwillig testen. Auch die Maskenpflicht entfällt. Ungeimpfte Lehrkräfte müssen stets ein gültiges Testzertifikat vorweisen können, einmal pro Woche wird von ihnen ein PCR-Test aus einem externen Labor verlangt. Allerdings: Kontrolliert werden die Pädagoginnen und Pädagogen wohl nur stichprobenartig, weiß der Bildungsminister: "Da gibt es ein bestimmtes Vertrauensverhältnis."

    Stufe 2 – Inzidenz zwischen 100 und 199, mittleres Risiko: Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler müssen dreimal pro Woche zum Test, einer davon ist ein PCR-Test. Für ungeimpfte Lehrkräfte bleibt alles wie gehabt. Jetzt gilt außerhalb der Klasse allerdings Maskenpflicht für alle, unabhängig vom Impfstatus! Hier ist Faßmann mit seinem Wunsch nach Privilegien für Geimpfte wieder zurückgerudert. Am Mittwoch erklärt er, dass ein Überprüfen des Impfstatus in der Praxis – etwa durch die Gangaufsicht – nicht möglich sei. Außerdem wolle er jene Kinder und Jugendlichen, die keine Immunisierung haben, nicht für alle sichtbar in Erklärungsnot bringen.

    Stufe 3 – Inzidenz über 200, hohes Risiko: Für Ungeimpfte geht es weiter mit den verpflichtenden Tests. Ab der neunten Schulstufe muss jetzt auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

  • Quarantäneregeln: Muss mein Kind bei einem Infektionsfall in der Klasse ins Distance-Learning wechseln? Die Frage will der Gesundheitsminister so nicht beantworten, einheitliche Quarantäneregeln soll es laut Mückstein nämlich nicht geben. Er verweist auf die lokalen Gesundheitsbehörden, die im konkreten Fall entscheiden müssen. Es sei jedenfalls möglich, dass geimpfte Schülerinnen und Schüler als K(ontaktperson) 2 eingestuft werden – und damit trotz Corona-Infektion im Umfeld weiter am Unterricht in der Klasse teilnehmen können. Mückstein: "Es wird allerdings einen Unterschied machen, ob ein Kind positiv getestet ist oder ob es 18 von 20 sind."

  • Reine Luft, schmutziges Wasser: Jetzt aber wirklich: Im September sollen die ersten von 4.000 bestellten Luftreinigungsgeräten an Schulen mit Lüftproblemen geliefert werden. Laut Faßmann könnten es ruhig noch mehr werden, Nachmeldungen will man jedenfalls berücksichtigen. Zusätzlich sollen die angekündigten Abwasserproben aus 116 Kläranlagen sowie PCR-Tests von rund 300 ausgewählten "Wächterschulen" einen Beitrag zur frühzeitigen Identifikation von Corona-Clustern leisten.

Auch Zahlen zum Impfstatus der Jungen hatte Faßmann am Mittwoch parat: 25 Prozent der Zwölf- bis 15-Jährigen haben demnach bereits eine Impfdosis erhalten. Bei den 16- bis 19-Jährigen sind es 52 Prozent. Sein Wunsch: Es sollen noch deutlich mehr werden. (Karin Riss, 25.8.2021)