Der Anschlag vom 2. November erschütterte Wien.

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Wien/St. Pölten – Die erste Verhandlung rund um den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt Anfang November 2020 findet in Wien statt. Das Wiener Straf-Landesgericht ist zuständig für die Hauptverhandlung gegen den ersten und bisher einzigen angeklagten mutmaßlichen Komplizen des beim Anschlag ums Leben gekommenen Terroristen, hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Gleichzeitig lehnte es eine Haftbeschwerde des seit der Tatnacht in U-Haft sitzenden 25-jährigen Tschetschenen ab.

Vorgeworfen wird ihm in der Anklage die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – dem IS – nach Paragraf 278b Strafgesetzbuch. Eingebracht hatte die Anklage die Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht St. Pölten.

Dies deshalb, weil der Tschetschene an Treffen in einer Wohnung in St. Pölten teilgenommen haben soll, die ein weiterer Beschuldigter – angeblich eine "Schlüsselfigur" – extra dafür angemietet habe. Der getötete Attentäter soll eine Woche vor seinem Anschlag bei einem dieser Treffen gewesen sein.

Das OLG kam bei der Überprüfung der Zuständigkeit aber zum Schluss, dass die Hauptverhandlung nicht in St. Pölten, sondern in Wien durchzuführen ist. (APA,25.8.2021)