Eisenstadt – Im Burgenland übernimmt der Verein Neustart ab 1. September die im neuen Sicherheitspolizeigesetz vorgeschriebene verpflichtende Gewaltpräventionsberatung. Landespolizeidirektor Martin Huber sagte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, er begrüße ausdrücklich die Erweiterung auf der Gefährderseite: "Für Gewalt gibt es keine Rechtfertigung."

Es habe bis jetzt eine Lücke für die Gefährder oder Täter gegeben, direkt nach Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbots: "Hier ist es wichtig, schnell einzuschreiten, daher gibt es nun die verpflichtende Kontaktaufnahme innerhalb von fünf Tagen", erklärte Alexander Grohs, Leiter von Neustart Burgenland und Niederösterreich. Für viele Personen sei es das erste Mal, dass sie eine Grenze erfahren. Wenn man sie zu diesem Zeitpunkt abhole, könne man ein Zeitfenster nutzen, auch um sie etwa längerfristig für Anti-Gewalt-Training oder eine Männerberatung zu motivieren, so Grohs. Man schaue sich auch das Rückfallrisiko an, um möglichst rasch zu reagieren und etwa eine Fallschutzkonferenz mit der Polizei anzuregen.

Einrichtung etabliert

Für Grohs liegt der Fokus auf der Verpflichtung: Zwar gebe es Gefährder, die von sich aus Hilfe annehmen oder suchen, aber das seien nur wenige – und sie stellen nicht das Hauptrisiko für Opfer dar. Der Verein Neustart hat im Burgenland bereits neues Personal aufgenommen. In den neuen Beratungsstellen werden aber Mitarbeiter mit jahrelanger Erfahrung eingesetzt, kündigte Grohs an.

Erfreut darüber, dass Neustart die Beratung übernimmt, zeigte sich Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, gebe es doch bereits seit Jahren eine gute Zusammenarbeit des Vereins und der Opferschutzeinrichtung. "Die Beratungsstellen werden einen Beitrag zum Gewaltschutz leisten. Das wird gut funktionieren, weil wir die Einrichtung schon gut kennen", betonte Gölly. Das neue Gesetz sei in Etappen entstanden, sie sieht die Vertreter des Opferschutzes gut eingebunden. So konnte man etwa abwenden, dass die Gefährder die Beratung selbst zahlen müssen: "Da hatten wir große Bedenken, denn das belastet das Familienbudget. Diese Einwände wurden gehört."

Sechs Stunden Pflicht

Im Burgenland wurden laut Gölly seit Jahresbeginn 226 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Das bedeutet, dass sich ein Gefährder innerhalb von 14 Tagen nicht auf weniger als 100 Meter dem Wohnort oder dem Kindergarten und der Schule nähern darf. Weiters gebe es dann die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung zur Verlängerung bis auf sechs Monate oder ein Jahr, so Huber.

Bisher habe es für Opfer von Gewalt Unterstützung durch das Gewaltschutzzentrum Burgenland gegeben, nun werde auch aufseiten der Gefährder oder Täter eine verpflichtende Beratung im Umfang von sechs Stunden eingerichtet. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Deeskalation der Situation in der Familie und ein wichtiger Schritt, um Gewalt zu stoppen", stellte der Landespolizeidirektor fest. Die Sicherheitsbehörden bekommen auch Sanktionsmöglichkeiten, sollte der Täter nicht seinen Verpflichtungen nachkommen. Es drohen dann Geldstrafen bis 2.500 Euro, im Wiederholungsfall 5.000 Euro und, sollte dieser Betrag uneinbringlich sein, auch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

In jeder Polizeiinspektion werde es künftig auch einen Bediensteten zum Schwerpunkt Gewalt in der Familie oder Privatsphäre geben. Huber appellierte an Betroffene, sich an die Polizei zu wenden: "Haben Sie Mut, zu handeln, dagegen aufzustehen und dagegen etwas zu unternehmen. Nur so können Sie weiteres Leid unterbinden. Wer nicht genug Kraft hat, dem können wir sagen, dass die Polizei ein verlässlicher Partner und Unterstützer sein wird." (APA, 26.8.2021)