
Ein Umzug bedeutet Stress – manchmal muss dann auch noch um die Kaution gestritten werden.
Über wenig streiten Mieter und Vermieter mehr als über die Kaution, die, wenn mit der Wohnung alles passt, nach Auszug aus der Mietwohnung zurückgezahlt werden sollte. Derzeit wird die Kaution aber besonders häufig ganz oder teilweise einbehalten, berichtet die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich in einer Aussendung. Hier gehe es schnell um mehrere Tausend Euro. Als Begründung sei oft die Rede von nötigen Renovierungsarbeiten, etwa wegen Bohrlöchern in den Wänden oder Kratzern im Parkettboden.
So ist das laut AK auch einer Familie aus Krems passiert, die grundlos seit Monaten auf die Rückzahlung ihrer Kaution in der Höhe von 2.500 Euro wartet. Ihre Wohnung sei schon beim Einzug in keinem guten Zustand gewesen, heißt es in der Aussendung, doch die Familie habe dringend eine Bleibe gebraucht. Kleinere Reparaturen erledigte der Familienvater nach Einzug selbst. Neu ausgemalt wurde die Wohnung in Eigenregie außerdem. Beim Auszug kritisierte der Vermieter den Zustand der Wohnung und behielt die Kaution ein. "Grundlos die Kaution einzubehalten ist aber nicht erlaubt", betont die AK.
Absicherung für Mietausfälle
Die Kaution – meist in Höhe von zwei bis drei Bruttomonatsmieten, wobei auch sechs Monatsmieten zulässig wären – dient Vermieterinnen und Vermietern zur Absicherung für Mietausfälle und Beschädigungen am Eigentum. Bleiben Mietzahlungen beim Auszug offen, dürfen Rückstände von der Kaution abgezogen werden. Auch wenn es zu Schäden an der Wohnung kommt – ein Sprung im Waschbecken, zum Beispiel, oder eine demolierte Tür –, können diese mit der Kaution abgedeckt werden.
Ganz so einfach ist es am Ende aber oft doch nicht: Ist das kaputte Waschbecken nämlich bereits in die Jahre gekommen, muss nicht der Neupreis ersetzt werden, sondern lediglich der Zeitwert.
Normale Abnützung
Noch etwas stellt die Arbeiterkammer klar: Normale Abnützungen werden schon durch die Miete abgedeckt. Auch ausgemalt muss die Wohnung beim Auszug nicht werden – zumindest im Normalfall. Anders ist die Situation, wenn man die Wohnung beim Einzug weiß ausgemalt übernommen und danach mit starken Farben ausgemalt hat. In einem solchen Fall können Vermieterin oder Vermieter durchaus das Ausmalen mit weißer Farbe verlangen oder die Kaution einbehalten.
Bei üblichen Gebrauchsspuren darf der Vermieter sich nach der Übergabe noch ein paar Tage Zeit nehmen, um die Wohnung unter die Lupe zu nehmen. Nach fünf bis sieben Tagen sollte die Kaution aber überwiesen sein.
An den Auszug denken
Wer Probleme vermeiden möchte, sollte schon beim Einzug an den Auszug denken und Fotos vom Zustand der Wohnung machen. So kann später bewiesen werden, dass die Kratzer am Parkett schon damals vorhanden waren. Auch bei der Übergabe der Wohnung nach Auszug sollte der Zustand der Wohnung dokumentiert werden – mithilfe von Fotos oder mit Zeugen.
Außerdem rät die AK dazu, mit der Vermieterin oder dem Vermieter ein Protokoll bei der Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug zu machen, damit Schäden gemeinsam festgehalten werden. (red, 26.8.2021)