Nach der Maskenpflicht klagen Tiroler Eltern nun gegen Impfwerbung an Schulen.

Foto: imago images/Michael Weber

Innsbruck – Weil das Land Tirol kurz vor Schulschluss Werbeflyer für die Corona-Impfung an mittleren und höheren Schulen verteilen ließ, haben nun 19 Eltern auf Unterlassung geklagt und einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Aus Klägersicht sei derartige Werbung unzulässig, weil sie zudem mit Ankündigungen verbunden worden sei, dass man mit der Impfung dem Distance-Learning entgehen kann, und sogar Handys als Gewinn seien versprochen worden.

Die Eltern werden vom Innsbrucker Rechtsanwalt Christian Ortner vertreten, der schon im Vorjahr die Klage von Tiroler Schülern gegen die Maskenpflicht im Unterricht eingebracht hatte, die bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) ging. Der hob diese Maskenpflicht Ende 2020 als gesetzeswidrig auf, was aber nicht auf die Klage aus Tirol zurückzuführen war, sondern auf das Versäumnis des Gesundheitsministeriums, die Maßnahme gegenüber dem Gericht zu begründen.

Juristische "Wortklauberei"

Bei der Unterlassungsklage gegen das Land Tirol beruft sich Rechtsanwalt Ortner auf die bislang nicht erfolgte Zulassung der Covid-Impfstoffe. Daher dürfe auch nicht dafür geworben werden. Er spricht in einer Aussendung von "Notzulassung", was so allerdings nicht stimmt, wie die Juristen Peter Bußjäger aus Innsbruck und Nikolaus Forgó aus Wien erklären. Denn die Impfstoffe haben eine "bedingte Marktzulassung". Für Ortner ist das "Wortklauberei". Bußjäger und Forgó wiederum verweisen auf ähnliche Werbung für Impfstoffe gegen Zecken oder die Grippe, die ebenfalls zulässig ist.

Die Kläger bezeichnen die Corona-Impfstoffe zudem als "Gentherapeutikum", dessen Langzeitfolgen weitgehend unbekannt seien. Medizinisch ist das allerdings nicht haltbar, da die Impfstoffe das Genom an sich nicht verändern. Für die Kläger ist es aber "noch nicht erwiesen, dass es nichts verändert". Nun ist das Land Tirol am Zug und muss auf die Klage reagieren. Mit einer Entscheidung ist in einigen Wochen zu rechnen. (Steffen Arora, 27.8.2021)