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Das Uni-Semester im Oktober soll vorwiegend im Präsenzmodus starten, doch die geringe Impfquote birgt Risiken.

Foto: dpa/Breloer

In rund einem Monat sollen die Studierenden wieder an die Universitäten zurückkehren. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und die Universitätenkonferenz (Uniko) haben sich zuletzt für weitgehenden Präsenzbetrieb im neuen Semester ausgesprochen. Derzeit sieht es danach aus, dass die Unis tatsächlich mit dem Gutteil ihrer Lehrveranstaltungen vor Ort starten wollen, wobei große Vorlesungen mit hunderten Teilnehmern vielerorts im Digitalmodus bleiben. Wie die einzelnen Unis das Verhältnis von Präsenz und Online handhaben, obliegt ihnen aber selbst, zumal sie autonom sind. Aufgrund des 2. Covid-Hochschulgesetzes dürfen die Unis für den Zutritt zu Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen einen 3G-Nachweis verlangen – und das wollen sie auch tun.

Altersgruppe mit niedriger Impfquote

Doch in der vergangenen Woche nahm unter den Verantwortlichen die Diskussion an Fahrt auf, ob man die 3G-Regel in Richtung einer 1G-Regel verschärfen sollte. Über die Impfquote unter Studierenden gibt es keine belastbaren Zahlen, man kann aber davon ausgehen, dass sie etwas über dem Schnitt ihrer Altersgruppe liegt. Im Alter von 15 bis 24 ist aktuell die Hälfte mittels Impfung vollimmunisiert, in der Gruppe zwischen 25 und 34 sind es 55 Prozent. Es besteht jedenfalls noch viel Luft nach oben, und die Uni-Leiter sind tunlichst bestrebt, nicht mit einem Hörsaal-Cluster zu Berühmtheit zu gelangen. Der Salzburger Rektor Hendrik Lehnert machte am Donnerstag den Anfang und plädierte via "Salzburger Nachrichten" für die 1G-Regel, die er für Laborpraktika und Sporteinheiten auch umsetzen werde. Auch Minister Faßmann und die Österreichische Hochschülerschaft zeigen sich für 1G offen. Uniko-Vizepräsident Oliver Vitouch sympathisiert zwar mit der Idee, vermisst aber die rechtliche Grundlage. Man werde eine Impfpflicht "wohl nicht über die Hausordnung regeln" können, sagte Vitouch auf Ö1.

Definiere "epidemiologisch geringe Gefahr"

Wäre es also überhaupt zulässig, ungeimpften Studierenden den Zutritt zu verwehren, und wer entscheidet das? Im 2. Covid-Hochschulgesetz wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos ein Passus eingeführt, der dem jeweiligen Rektorat die Kompetenz einräumt, für Präsenzveranstaltungen und Prüfungen einen "Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr" zu verlangen. Mit diesem Nachweis war explizit die 3G-Regel gemeint, wie der parlamentarische Ausschussbericht zeigt. Andererseits steht im Gesetz: "Näheres ist vom Rektorat festzulegen." Darauf könnten sich Rektoren durchaus stützen, um 1G anzuordnen, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger im Gespräch mit dem STANDARD.

Allerdings bestehe trotzdem ein Problem, insofern der Gesundheitsminister in anderen Gesellschaftsbereichen weiterhin die 3G-Regel mit dem Begriff "geringe epidemiologische Gefahr" verbindet. Wenn jeder Rektor den Begriff gleichsam nach eigenem Gusto definieren könne, sei das sicherlich fragwürdig, erklärt Bußjäger. Zumindest aber bräuchte es eine besondere sachliche Rechtfertigung, weshalb ausgerechnet die Unis als Ansteckungsort gefährlicher sind als andere Bereiche, wo die 3G-Regel gilt. An Med-Unis könne man eine solche Rechtfertigung wegen des Patientenkontakts leichter finden, in Innsbruck hat man 1G dementsprechend für Medizinstudierende auch schon angekündigt. Bei "normalen" Uni-Settings ist Bußjäger dagegen skeptisch.

Begründung schwierig

Ihre Begründung für Verschärfungen müssten die Uni-Leitungen jedenfalls präzise dokumentieren und mit epidemiologischer Evidenz untermauern. Für Rektorate gelten hier dieselben Maßstäbe wie für Minister, deren Verordnungen in der Pandemie ja immer wieder mangels Begründung vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden. Uni-Salzburg-Rektor Lehnert brachte für eine Schlechterstellung von Genesenen und Getesteten vor, dass der 1G-Nachweis leichter zu kontrollieren sei. Angesichts rezenter Studien, die Genesenen stabilere Antikörper und mitunter sogar besseren Schutz gegen die Delta-Variante attestieren als Geimpften, werden sich wohl auch andere Unis schwer tun, 1G plausibel zu machen. Die Neos wollen daher lieber über eine 2G-Regel (geimpft oder genesen) reden – zuvor solle aber die Impfbereitschaft noch mit einem Stichangebot direkt an den Hochschulen erhöht werden. Für den Juristen Bußjäger ist zudem klar, dass man Studierenden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, den Zutritt nicht verwehren darf.

Heikel ist ein Abgehen von der 3G-Regel aber auch deshalb, weil unklar ist, was mit Studierenden passiert, die sich zwar testen lassen würden, aber partout nicht impfen lassen. Zwar kann es auch aus gesundheitspolitischen Gründen legitim sein, die akademische Freiheit zu beschränken. "Jemanden vom Studium an einer öffentlichen Uni auszuschließen hat dennoch eine andere Qualität als der Ausschluss von einem Nachtclub oder Yogakurs", befindet Bußjäger. (Theo Anders, 30.8.2021)