Es ist ein heißer Tag im Frühsommer, den Rebecca Chelbea und eine Freundin im FKK-Bereich eines Wiener Schwimmbads verbringen. Sie sind gerade unterwegs zu den Spinden, als Rebecca das Gefühl beschleicht: Sie werden fotografiert. "Ich habe einen Mann beobachtet, der uns nicht aus den Augen ließ. Er hat immer wieder mit seinem Handy hantiert. Irgendwann war ich mir sicher: Der macht Bilder von uns." Es ist eine Situation, die wohl den meisten Menschen unangenehm wäre. Rebecca betont im Gespräch mit dem STANDARD, dass sie zwar kein Problem mit Nacktheit habe, "aber ich will die Kontrolle über die Situation behalten. Wenn ich ohne meine Einwilligung fotografiert werde, ist das nicht mehr der Fall."
Deshalb habe sie an jenem Nachmittag nicht lange überlegt, sondern den Mann konfrontiert. Er solle ihr den Fotoordner auf seinem Smartphone zeigen – was der überrumpelte Mann tatsächlich tat. Dort sah Rebecca, wie von ihr vermutet: Fotos von ihr, ihrer Freundin und zahlreichen weiteren jungen, nackten Frauen im Schwimmbad – fotografiert ohne deren Einwilligung. Der größte Schock sollte für Rebecca aber erst noch kommen. Als sie den Bademeister zu Hilfe rief und dieser auf ihren Wunsch die Polizei hinzuholte, eröffneten ihr die Beamten, dass sie nichts gegen den Mann tun könnten. Strafrechtlich habe er sich nichts zuschulden kommen lassen.
"Upskirting"-Verbot greift hier nicht
Das bestätigt auch die Juristin Maria Windhager, die auch den STANDARD medienrechtlich vertritt. Windhager ist Expertin für das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG), über das erst kürzlich der neue Tatbestand der "Unbefugten Bildaufnahme" eingeführt wurde. Dieser zielt vor allem auf das sogenannte "Upskirting" ab, bei dem Täter zum Beispiel heimlich unter den Rock fotografieren oder in Umkleidekabinen Kameras anbringen. "Hintergrund dieser Gesetzesbestimmung ist, dass hier das Opfer der unbefugten Bildaufnahme versucht, die genannten Körperteile dem Anblick fremder Menschen zu entziehen", erklärt Windhager. "Nachdem FKK-Badende sich ihrer Umwelt freiwillig unbekleidet zeigen, sind sie gerade vom Zweck dieser Bestimmung nicht umfasst."
Anders hätte sich der Fall dargestellt, wenn der Mann die Bilder von Rebecca und den anderen Frauen beispielsweise im Internet veröffentlicht hätte. Dann droht dem Täter unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. An jenem Nachmittag im Schwimmbad musste sich Rebecca allerdings damit abfinden, dass der Mann lediglich aus dem Schwimmbad verwiesen wurde. Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist in den Wiener Bädern ausdrücklich verboten. "Der Bademeister war hilfsbereit und hat uns sehr ernst genommen. Auch die anderen Badegäste waren solidarisch und haben uns unterstützt. Das fand ich schön – in vergleichbaren Situationen habe ich leider schon ganz andere Erfahrungen gemacht", erzählt Rebecca. Sie sei als nicht-weiße Person schon Opfer rassistischer Übergriffe geworden. Damals habe sie weit weniger Hilfsbereitschaft erfahren.
Risiko eines Zivilprozesses
Auf die Frage, ob sie denn gar nichts gegen den fotografierenden Mann tun könne, habe die Polizei sie darauf hingewiesen, dass sie zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen könne. Maria Windhager bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten vorliegen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen, selbst wenn eine Veröffentlichung noch nicht stattgefunden hat. Rebecca und die anderen Frauen würden dadurch aber ein finanzielles Risiko eingehen – sollten sie vor Gericht verlieren, blieben sie auf den Prozesskosten sitzen. Deshalb haben sie sich schlussendlich gegen eine Klage entschieden – und "weil wir nicht die Kapazitäten für diese aufreibende Prozedur hatten", erklärt Rebecca. Dass der Mann nicht in Österreich wohnhaft sei, habe den Fall zusätzlich verkompliziert.
Ihr sei es stattdessen wichtiger gewesen, mit der Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen: "Speziell junge Frauen sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie in FKK-Bädern und generell im öffentlichen Raum wenig Handhabe dagegen haben, wenn man sie ungefragt fotografiert." In Rebeccas Augen brauche es – wenn schon kein Gesetz – zumindest mehr Beratungsangebot darüber, wie man sich im Fall zur Wehr setzen könne. Denn Rebecca betont: "Wenn einem so etwas passiert, fühlt man sich zwangsläufig sehr hilflos und ausgeliefert. Und das ist das Letzte, was Frauen passieren sollte, wenn sie sich im öffentlichen Raum – auch nackt – ihren Platz nehmen". (Antonia Rauth, 2.9.2021)