Der einstige Vizekanzler Heinz-Christian Strache hofft auf ein anderes Urteil der zweiten Instanz.

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Fünfzehn Monate bedingt wegen Bestechlichkeit: Für den einstigen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war das Urteil des Straflandesgerichts Wien "überraschend und schockierend", wie er vergangene Woche nach dem Schuldspruch sagte. Allerdings besteht bei Strache nach wie vor die Hoffnung, unbescholten davonzukommen. So wurde der Politiker in drei von fünf Anklagepunkten freigesprochen – und das rechtskräftig, wie DER STANDARD erfuhr. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigt auf Anfrage, keine Rechtsmittel gegen die Teilfreisprüche einzulegen. Gegen den Schuldspruch gehen beide Seiten vor, die WKStA wegen der Strafhöhe.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber so viel lässt sich sagen: Strache ist von Richterin Claudia Moravec-Loidolt wegen Vorfällen vor seiner Zeit als Vizekanzler verurteilt worden. Dabei geht es um zwei Parteispenden, die der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller an die FPÖ getätigt hat. Im Herbst 2016 überwies er 2.000 Euro; in den Monaten danach wurde sein Kampf rund um die Aufnahme in den Privatklinikenfinanzierungsfonds (Prikraf) dann innerhalb der FPÖ zum Thema.

Initiativantrag als Corpus Delicti

Im Sommer 2017 folgte eine Pressekonferenz der FPÖ sowie ein Initiativantrag im Parlament. Der war politisch freilich aussichtslos, da die Partei zu diesem Zeitpunkt noch in Opposition war. Danach erfolgte eine weitere Parteispende in der Höhe von 10.000 Euro, die von den Anklägern als eine Art "Belohnung" für die vorigen Aktivitäten Straches gesehen wurde. Für diese Punkte setzte es einen Schuldspruch, gegen den berufen wird.

In Straches Zeit als Vizekanzler fielen hingegen weitere angeklagte Avancen Grubmüllers, wegen derer es zu Freisprüchen kam: Hier geht es um eine angekündigte Wahlspende zur EU-Wahl 2018 sowie um eine Reiseeinladung. Zwar intervenierte Strache im Hintergrund als Vizekanzler, um Grubmüllers Anliegen voranzutreiben, das war jedoch kein Teil des Schuldspruchs.

Parteispenden inkriminiert

Straches Verteidiger Johann Pauer hält auf Anfrage fest, "dass mein Mandant zu keinem Zeitpunkt persönliche Vorteile welcher Art auch immer entgegengenommen hat", das sei "vom Gericht im Rahmen der mündlichen Begründung ausdrücklich hervorgehoben" worden. Der erstinstanzliche Schuldspruch bezieht sich also auf Parteispenden, nicht auf Urlaubsreisen.

Für die Berufung zeigt sich Pauer durchaus optimistisch: "Was bleibt, ist die in Österreich erstmalige, nicht rechtskräftige Verurteilung eines Oppositionspolitikers wegen einer Parteispende im Zusammenhang mit einem realpolitisch völlig aussichtslosen Initiativantrag." Eine Berufungsverhandlung dürfte frühestens im Frühjahr 2022 stattfinden.

Die Liste der Vorwürfe gegen den einstigen Vizekanzler und FPÖ-Chef war und bleibt aber auch abseits der Causa Prikraf lang: Es geht um den Verdacht auf falsche Spesenabrechnungen bei der FPÖ, um Untreue im Zusammenhang mit der Casinos-Austria-Vorstandsbestellung und um Bestechlichkeit – es gilt die Unschuldsvermutung. (Fabian Schmid, 1.9.2021)