Innenminister Karl Nehammer: "Durch eine starke sichtbare Polizeipräsenz sowie ein deeskalierendes Einschreiten seitens der eingesetzten Kräfte konnten potenzielle Gefahrenquellen beseitigt werden."

Foto: Imago

Was bedeutet eigentlich Sicherheit? Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat darauf eine bestechend einfache Antwort: "Die Abwesenheit von strafbaren Handlungen und Maßnahmen, die derartige auch in einem umfassenden Verständnis verhindern."

Darum und nur darum sei es auch im vergangenen Juni im Wiener Stadtpark gegangen, als ein größeres Polizeiaufgebot dort feiernde Jugendliche kontrolliert hatte – obwohl es keine Beschwerden aus der Bevölkerung oder gar einen Alarm am Polizeinotruf gegeben hatte. Der Einsatz erfolgte vielmehr auf Anregung von ganz oben, nämlich vom Kabinett des Innenministers. Diese Hintergründe nennt Nehammer in der aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Hannes Amesbauer.

47 Polizisten aufmarschiert

Der Aufmarsch von 47 Polizeibeamten im Stadtpark, wo rund 300 Jugendliche das schöne Wetter und gelockerte Corona-Maßnahmen feierten, war als überzogen und schikanös kritisiert worden. Denn die Jugendlichen feierten zwar ausgelassen, aber nicht exzessiv, in Kleingruppen auf dem Rasen, manche hatten Soundboxen dabei und Parkbänke zusammengestellt.

Potenzielle Gefahrenquellen

Der Innenminister ist sich trotzdem sicher: "Durch eine starke sichtbare Polizeipräsenz sowie ein deeskalierendes Einschreiten seitens der eingesetzten Kräfte konnten potenzielle Gefahrenquellen beseitigt werden." Nehammer rechtfertigt das Vorgehen auch damit, "dass es im betreffenden Zeitraum immer wieder zu sexuellen Übergriffen unter Alkoholeinfluss gekommen ist". Laut polizeilicher Bilanz gab es an diesem Abend im Stadtpark eine Anzeige wegen eines Suchtgiftdelikts.

Nehammer bestätigt, dass es damals eine Anfrage aus seinem Kabinett gegeben habe, ob Anlass zur Sorge bestehe, weil sich damals an etlichen Abenden Jugendliche im Stadtpark versammelten. Diese Anfrage sei an das Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) im Ministerium ergangen, das EKC wiederum habe diese Frage am 18. Juni um 21.43 Uhr an den Präsidialjournaldienst der Landespolizeidirektion Wien weitergegeben.

Anruf von Nehammer?

Der Polizeigroßeinsatz fand schließlich am 22. Juni statt. Wie erwähnt, war der Stadtpark an diesem Abend gar nicht für den Rahmeneinsatzbefehl "Partyszene im öffentlichen Raum" vorgesehen. Medienberichte, wonach Nehammer selbst nach einem Lokalbesuch im Stadtpark die Polizei angerufen und den Einsatz initiiert habe, werden in der Anfragebeantwortung weder bestätigt noch dementiert. Es ist immer nur von einer Kontaktaufnahme des Kabinetts die Rede. "Eine technische Auswertung nach Namen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden", teilt der Innenminister mit. (Michael Simoner, 3.9.2021)