Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat den Antrag zurückgewiesen. Jetzt ist das Landesverwaltungsgericht Wien am Zug.

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Klimaklagen stehen hoch im Kurs. Daran hat auch das gescheiterte Verfahren von Greenpeace vor dem Verfassungsgerichtshof nichts geändert. Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 versucht es nun auf einem anderen Weg: Der ehemalige Arbeitgeber von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat von der Regierung erfolglos den Ausstieg aus fossilen Energieträgern verlangt – und zieht nun gegen das Wirtschaftsministerium vor Gericht.

Verbot von fossilen Brennstoffen

Bereits im Mai dieses Jahres hatte Global 2000 einen Antrag beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Darin forderten die Umweltschutzorganisation und vier besonders vom Klimawandel betroffene Personen ein schrittweises Verbot von fossilen Brennstoffen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Kohle soll beim Heizen ab 2025, Heizöl ab 2030, fossile Treibstoffe mit Ausnahme des Luftverkehrs ab 2035 und fossile Treibstoffe im Luftverkehr ab 2040 verboten werden.

Konkret verlangen die Antragsteller die Erlassung einer Verordnung auf Grundlage des Paragrafen 69 der Gewerbeordnung. Die Bestimmung sieht vor, dass die Wirtschaftsministerin "zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Menschen oder zur Vermeidung von Belastungen der Umwelt" Maßnahmen treffen kann.

"Derzeit gibt es zwar Bekenntnisse zur Klimaneutralität, aber keinen rechtlichen Rahmen dafür", sagt Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von Global 2000, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Aus seiner Sicht müsste die Wirtschaftsministerin aufgrund der gesundheitlichen Gefahren und der Umweltbelastungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, von ihrem Recht auf Erlassung einer Verbotsverordnung Gebrauch machen. Die fünf Antragstellerinnen und Antragsteller seien aufgrund ihrer speziellen Situation jeweils besonders von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen.

Recht auf Klimaschutz

Darunter ist etwa der Pensionist Peter Fliegenschnee, der sich aufgrund seiner Vorerkrankungen und der zunehmenden Hitze in der Stadt gefährdet fühlt. Schon jetzt leide er an Schwindel, Schlafstörungen und Atemnot. Monika Jasansky, eine Biogärtnerin aus Niederösterreich, muss wegen der klimabedingt stärkeren Dürren wirtschaftliche und ökologische Schäden einstecken. Auch die Gemeinde Stanz in der Steiermark hat sich dem Antrag angeschlossen. Sie befürchtet ein höheres Risiko von Murenabgängen und Bergstürzen.

Durch ihre unmittelbare Gefährdung haben die Antragsteller laut Wahlmüller ein subjektives Recht auf Erlassung einer Verbotsverordnung. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sieht das anders: Sie wies den Antrag Mitte August per Bescheid zurück. Die Umstellung von fossilen auf andere Energieträger sei keine Angelegenheit der Gewerbeordnung, Energieeffizienz nicht von den Kompetenzen des Wirtschaftsministeriums gedeckt. Es sei nicht möglich, "Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen, als Maßnahmen gewerberechtlicher Gefahrenabwehr zu qualifizieren".

Bis zum Verfassungsgerichtshof

Gegen den negativen Bescheid des Wirtschaftsministeriums reichen die Umweltschützer nun Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Wien ein. Vertreten werden sie dabei von Anwalt Reinhard Schanda, der sich von der Begründung der Wirtschaftsministerin "überrascht" zeigt. Ähnlich sieht das auch Klara Butz, die sich als Vertreterin von Fridays for Future am Verfahren beteiligt. "Dass die Verantwortlichkeit einfach abgeschoben wird, ist fragwürdig. Das Ministerium drückt sich."

Schanda erwartet, dass das Landesverwaltungsgericht in den nächsten sechs Monaten entscheiden wird. Wie das Verfahren dann weitergehe, sei schwer abzuschätzen. Möglich wäre etwa, dass das Gericht dem Antrag inhaltlich stattgibt. Infrage käme aber auch eine Zurückweisung der Angelegenheit an das Ministerium, das dann neu entscheiden müsste. Geplant sei jedenfalls der Rechtszug bis an den Verwaltungsgerichtshof bzw. den Verfassungsgerichtshof. Vorbild sei die deutsche Klimaklage, die vor dem Bundesverfassungsgericht letztlich erfolgreich war.

Das Wirtschaftsministerium wollte zum laufenden Verfahren vorerst keine Stellungnahme abgeben. (Jakob Pflügl, 8.9.2021)