In Kleidungsgeschäften ist für Ungeimpfte ab Mittwoch die FFP2-Maske Pflicht. Geimpfte müssen gar keine Maske tragen, ihnen wird aber empfohlen, ebenfalls FFP2-Maske zu tragen.

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Es wird in Zukunft ein bisschen kompliziert: Je nachdem ob man innerhalb oder außerhalb Wiens ist, im Supermarkt oder im Baumarkt und je nach Impfstatus gelten andere Maskenpflichten. Doch kaum etwas sorgt für derart viel Unmut wie die Kontrolle der Ungeimpften.

Denn die müssen bekanntlich ab 15. September, also ab kommendem Mittwoch, in allen Geschäften eine FFP2-Maske tragen – auch dort, wo für Geimpfte diese Pflicht nicht gilt. Sobald die neue Regel präsentiert war, stellten Interessenvertretungen prompt klar: Die Kontrolle dessen ist nicht ihre Sache. Der Einkaufszentren-Verband ACSP etwa erklärte noch am Tag der Maßnahmenverkündung: Man sehe sich außerstande, die Einhaltung der Maßnahmen in den etwa 150 überdachten Einkaufszentren zu überprüfen. Tags darauf legte der Handelsverband nach: "Wir können das nicht kontrollieren, wollen es nicht kontrollieren, es ist unmöglich", sagte dessen Vorsitzender Rainer Will.

Machtwort der Ministerin

Nur: Eigentlich war nie gedacht, dass die Händlerinnen und Händler das selbst überprüfen. Von Anfang an war seitens der Regierung von Kontrollen durch die Polizei die Rede – und zwar nicht flächendeckend, sondern nur stichprobenartig.

Dieser Umstand bewegte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zu einer Maßregelung: Es sei von vornherein klar gewesen, dass die Überwachung der neuen Regeln der Exekutive obliegt. Wortmeldungen wie jene Wills seien "abzustellen", sie kritisierte außerdem "die Verunsicherung in Richtung Handel und Bevölkerung" – auch mit Blick auf die Polizei. Denn auch aus Teilen der Exekutive kam Kritik an den Regierungsplänen, konkret aus zwei großen Gewerkschaftsfraktionen. Hermann Greylinger von der roten Polizeigewerkschaft FSG meinte etwa in der ZiB 2 am Mittwoch: "Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Polizisten ist, in Geschäfte zu gehen, zu schauen, wer Maske trägt oder nicht. Das wollen wir nicht, das können wir nicht, unsere Aufgaben sind andere, und derer haben wir genug."

Auch in der ÖVP-nahen Polizeigewerkschaft FCG teilt man die Bedenken. Reinhard Zimmermann, Vorsitzender im Zentralausschuss, sagte im Gespräch mit dem STANDARD: "Man muss das fertig denken", und dann stoße man recht schnell auf Probleme bei der Durchführbarkeit. Erstens kontrolliere man in den allermeisten Fällen die falschen Personen, nämlich jene, die ohnehin geimpft sind. Und zweitens sei die Polizei nur die Unterstützung der Gesundheitsbehörden, dort liege die erste Zuständigkeit.

Verordnung in Arbeit

Zurückhaltender waren da das Innenministerium und die Wiener Landespolizeidirektion. Die Polizei werde die Einhaltung dieser Maßnahme auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden stichprobenartig kontrollieren, das Gesundheitsministerium sei nun am Zug, die entsprechenden Details in einer Verordnung festzuschreiben, hieß es unisono von den beiden Stellen.

Die genannte Verordnung ist derzeit noch ausständig, aus dem Gesundheitsressort heißt es, sie sei in Erarbeitung. Fest stehe auf jeden Fall, dass die gewohnten Strafhöhen für Maskenverstöße gelten würden. Die Polizei kann also weiterhin Organstrafmandate in der Höhe von 90 Euro ausstellen. Wer das nicht annehmen will, kommt in ein Verwaltungsstrafverfahren – dann geht die Strafhöhe bis zu 500 Euro oder drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe.

Aus rechtlicher Sicht ist die Frage, wer kontrolliert, laut Medizinjurist Karl Stöger aber ohnehin schon geregelt. Im Epidemiegesetz ist nämlich festgeschrieben, dass die Exekutive die Berechtigung hat, im Auftrag der Gesundheitsbehörde Verwaltungsübertretungen vorzubeugen und sie zu ahnden. Zu dem Zweck darf sie auch Geschäfte und Verkehrsmittel betreten.

Unterscheidung zulässig

Der Jurist weist aber auf eine Herausforderung hin. Die steckt in den Vorgaben des Covid-19-Maßnahmengesetzes, das verlangt, dass Differenzierungen zwischen Geimpften und Ungeimpften auch "effektiv und effizient" kontrollierbar sein müssen. Durch Stichprobenkontrollen, sagt Stöger, könnte das aber gesetzeskonform umgesetzt werden. Denkbar wäre einerseits, dass Polizeibeamte dafür in Geschäfte gehen, aber auch, dass sie Personen, die aus Geschäften herauskommen, aufhalten.

Die ganz grundsätzliche Unterscheidung zwischen Geimpften und Nichtgeimpften, wie es sie nun erstmals geben soll, hält Stöger übrigens für verfassungskonform.

Es sei "in der akuten Phase einer Pandemie jedenfalls zulässig, zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren, da diese jeweils in unterschiedlich hohem Ausmaß zur Weiterverbreitung von Covid-19 und zur Belastung des Gesundheitssystems beitragen". Abgesehen davon sei eine Maskenpflicht nur ein kleiner Eingriff in die Grundrechte. (Gabriele Scherndl, 9.9.2021)