Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will strenge Sanktionen für Ungeimpfte

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Deutsche Bundesländer ziehen die Daumenschrauben an. Erst 62 Prozent der Bevölkerung sind vollimmunisiert. Seit Wochen stagnieren die Zahlen, Impfzentren bleiben leer, Ärzte auf ihren Vakzinen sitzen. Freiwillig impfen lassen sich immer weniger Menschen. Also müssen Sanktionen her.

Hoch im Kurs steht derzeit die Abschaffung der Gehaltsfortzahlungen während der Quarantäne für Ungeimpfte. Bisher haben Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Quarantäne den Gehalt weiter ausgezahlt und vom Staat rückerstattet bekommen. Da für Geimpfte allerdings gelockerte Quarantäne-Bedingungen beim Kontakt mit Corona-Infizierten gelten, soll sich das nun ändern.

"Wenn die Impfung zumutbar ist und nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, dann gibt es irgendwann auch keinen Grund mehr, dass diese Verdienstausfallsentschädigung letztlich vom Steuerzahler gezahlt wird", sagt Klaus Holetschek (CSU) am Freitag gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Mit dieser Idee ist der bayerische Gesundheitsminister nicht allein. In Baden-Württemberg scheint ein derartiges Vorgehen bereits beschlossene Sache zu sein. Ab 15. September müssen Ungeimpfte damit rechnen, für einen "quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten", ist auf der Website des Gesundheitsministeriums nachzulesen. Amtschef Uwe Lahl verweist auf das Infektionsschutzgesetz. Diesem zufolge scheidet eine Fortzahlung aus, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

Am Donnerstag ist Rheinland-Pfalz nachgezogen. Auch hier ist geplant, den Gehalt während der Quarantäne für Ungeimpfte ab 1. Oktober auszusetzen. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern werde der Vorschlag laut der deutschen Tageszeitung noch diskutiert.

Aufgrund des Generalkollektivvertrags, den die Sozialpartner in der Pandemie fixiert haben, ist ein derartiges Szenario in Österreich undenkbar. Die darin festgelegten Maßnahmen wurden soeben nachgeschärft und bis 30. April 2022 verlängert.

Benachteiligungsverbot

Der wohl wichtigste Punkt zur laufenden Debatte im Nachbarland: ein Benachteiligungsverbot für Corona-Erkrankte. Konkret dürfen Personen, die positiv auf Covid-19 getestet worden sind, "nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden". Dies gilt insbesondere für Entgelt, Aufstiegsmöglichkeiten und Versetzung.

Was der Arbeitgeber allerdings darf: einen 3G-Nachweis verlangen. Setzen Unternehmen dieses Recht um, dürfen sie in weiterer Folge allerdings keine Maskenpflicht verhängen. All jene, die eine Maske tragen müssen, wie beispielsweise Angestellte im Handel, haben nach drei Stunden das Recht auf "mindestens zehn Minuten Pause". Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen werden durch den Kollektivvertrag nicht berührt. (Julia Beirer, 10.09.2021)