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Auch der Suchmaschinenriese Google erlebte schon Überraschungen mit abgewandelten Versionen seiner Internetadressen.

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Im April dieses Jahres sorgte der argentinische Webdesigner Nicolas Kuroña weltweit für Aufsehen: Er erwarb auf legalem Wege die Internetadresse google.com.ar. Millionen von Nutzern landeten kurzzeitig nicht auf der Suchmaschine, sondern auf Kuroñas Homepage.

Was war geschehen? Aufgrund einer technischen Störung war die Argentinien-Version des Suchmaschinenriesen zeitweise nicht abrufbar. Kuroña konsultierte daraufhin das Network Information Center Argentina (NIC), eine Behörde, die für die Vergabe von Domains zuständig ist. Dort sah er, dass die Google-Seite zum Verkauf stand – und klickte auf Kaufen. Dann folgte er den Anweisungen und bekam eine Rechnung von 270 argentinischen Pesos, das sind umgerechnet 2,36 Euro. Fertig war der Domainumzug. Wer die Adresse www.google.com.ar. in der Suchleiste eingab, wurde zu Kuroñas Seite weitergeleitet.

Domain-Squatting nennt sich diese Praxis, was so viel heißt wie virtuelle Hausbesetzung. Kuroña wurde daraufhin im Netz wie ein Held gefeiert. Angeblich hatte Google schlicht vergessen, seine auslaufende Lizenz zu verlängern. Dieser Darstellung widerspricht der Konzern. Wie die Domain zum Verkauf stehen konnte, ist noch immer nicht ganz geklärt. Am Ende entzog die Behörde Kuroña die Domain wieder.

Aushängeschild im Netz

Die Internetadresse ist das wichtigste Aushängeschild eines Unternehmens im Netz. Das wissen Unternehmen, aber auch die Domain-Inhaber. So zahlte Tesla 2016 etwa elf Millionen Dollar für die Domain tesla.com. Die Domain war 1992 von dem Softwareingenieur Stuart Grossman, ein Fan des Erfinders Nikola Tesla, angemeldet worden. Der Elektroautohersteller, der bis dato die Domain teslamotors.com nutzte, hatte 2004 die Namensrechte an Tesla für 75.000 Dollar erworben – sonst würde das Unternehmen heute wohl Faraday heißen, wie Gründer Elon Musk einmal erzählte.

In den 1990er-Jahren, als man sich noch mit dem schrillen Ton des Modems über die Telefonleitung ins Internet einwählte, herrschte Goldgräberstimmung: Domain-Spekulanten kauften reihenweise Netzadressen auf, in der Hoffnung, sie eines Tages gewinnbringend an ein Unternehmen zu verkaufen: www.hotels.com, www.vodka.com, www.casino.com etc. Das Internet war Neuland, jeder versuchte sein Revier abzustecken und Geld zu verdienen.

Der Unternehmer Mike Mann, einer der bekanntesten Spekulanten, hat mit seiner Firma Domainmarket über 350.000 Domains registriert. Die Domain menus.com kaufte er Ende der 1990er-Jahre für läppische 70 Dollar – und veräußerte sie Jahre später für 25.000 Dollar. Wie auf einem Basar werden Internetadressen gehandelt und an den Meistbietenden verkauft. Ein lukratives Geschäft: So machte der Unternehmer Page Howe mit dem Verkauf der Domain seniors.com einen Gewinn von 1,5 Millionen Dollar.

Außergerichtliche Einigung

Doch nicht selten enden solche Domain-Anmeldungen in einem Rechtsstreit. 1996 verklagte die Firma Digital, die die damals populäre Suchmaschine Altavista betrieb, den Softwareunternehmer Jack Marshall, der 1994 die Domain altavista.com für seine Firma Altavista Technology Inc. eingetragen hatte – für 100 Dollar. Zwar hatte Marshalls Firma die irrlichternden Nutzer, die eigentlich den Web-Suchdienst aufrufen wollten, weitergeleitet. Digital klagte jedoch auf eine Verletzung von Namensrechten. Schließlich einigten sich die Streitparteien außergerichtlich: Marshall erhielt 3,35 Millionen Dollar für die Domain – und einen kostenlosen Werbeplatz in der Suchmaschine.

Ein ähnlicher Fall wurde 1999 vor dem Oberlandesgericht München verhandelt: Der Jurist Andreas Shell, der nichts mit dem gleichnamigen Mineralölkonzern zu tun hat, hatte sich 1994 die Netzadresse shell.de gesichert. Daraufhin klagte die Deutsche Shell GmbH auf Unterlassung. Die Richter urteilten, dass "wegen der überragenden Bekanntheit des Namens und der Marke Shell" die Domain dem Konzern gebühre. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2001 und schickte die Domain zurück an die Vergabestelle Denic.

Tippfehler ausnutzen

Auch Tippfehlerdomains ("Typosquatting") sind vielen Unternehmen ein Dorn im Auge: Dabei werden gezielt Domains mit leicht abgeändertem Markennamen registriert, die bei der Eingabe der URL in der Browserzeile entstehen. So erstritt Facebook vor einem US-Gericht Schadenersatz in Höhe von 2,8 Millionen Dollar von einer Reihe von Domain-Inhabern, die mit ähnlich klingenden Domains wie fadebook.com, rfacebook.com oder wwwfaceboobs.com versucht hatten, Klicks zu generieren.

Unter Cyberkriminellen ist Typosquatting eine beliebte Methode, um Schadsoftware zu verbreiten. Wer bei der Domainendung .com – zum Beispiel bei booking.com – das o vergisst, landet auf einer Seite in Kamerun. Dort haben Domains die Länderendung .cm. Wer das c vergisst, wird buchstäblich in die Wüste geschickt – nach Oman, dessen Top-Level-Domain .om ist. Der US-Sicherheitsforscher Matthew Chambers hat herausgefunden, dass namhafte Konzerne wie Amazon oder Facebook unter kamerunischen Internetadressen registriert sind, bei deren Aufruf sich zum Teil Schadsoftware auf dem Computer installiert. Dahinter stecken jedoch nicht die Unternehmen selbst, sondern dubiose Hintermänner. (Adrian Lobe, 12.9.2021)