In seiner Grundsatzrede beim Brucknerfest in Linz kritisierte Bundespräsident a. D. Heinz Fischer auch die Haltung der ÖVP zu Abschiebungen nach Afghanistan sowie vorbeugende Angriffe auf die Staatsanwaltschaft. DER STANDARD bringt die Rede leicht gekürzt.

Als am Tag der Gründung unserer Republik, also am 12. November 1918, von der provisorischen Nationalversammlung ein provisorisches Grundgesetz unter dem Titel "Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich" beschlossen wurde, lautete dessen Artikel 1 folgendermaßen: "Deutsch-Österreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volk eingesetzt."

"Demokratie muss auch gewollt und gelebt werden, um den Belastungen standzuhalten."

Aber das war keine Norm, die mit der damaligen Realität übereinstimmte, sondern es war ein Wunsch, eine Zielsetzung, ein Programm für eine demokratische Zukunft. Ob ein Land wirklich demokratisch ist oder nicht, hängt auch, aber nicht nur von der Verfassung beziehungsweise vom Wortlaut der Verfassung ab; vielmehr müssen noch etliche weitere Faktoren dazukommen, um auf der Basis einer demokratischen Verfassung von einer lebendigen pluralistischen Demokratie und einer offenen Gesellschaft sprechen zu können. Mit anderen Worten: Die Demokratie muss auch gewollt und gelebt werden, um allen Belastungen standhalten zu können.

Die neu gegründete Republik, die eine Demokratie sein sollte und zunächst auch wollte, kämpfte unter äußerst schwierigen Umständen um eine neue, zukunftstaugliche und demokratische Verfassung.

Heinz Fischer bei seiner Rede am Sonntag in Linz.
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Als das "Projekt Bundesverfassung" nach dem Rücktritt der Koalitionsregierung von Sozialdemokraten und Christlichsozialen im Juni 1920 aufs Äußerste gefährdet war, vereinbarten Otto Bauer und Ignaz Seipel, damals die beiden stärksten Persönlichkeiten in den Reihen der Sozialdemokraten und der Christlichsozialen, einen letzten energischen gemeinsamen Versuch, um die Verfassung auch im schwierigen Wahlkampfsommer 1920 doch noch unter Dach und Fach zu bringen.

Der Wille zur Demokratie hat Berge versetzt.

Warum messe ich dieser Entstehungsgeschichte der österreichischen Bundesverfassung so große Bedeutung bei? Nicht nur, weil es eine Erfolgsstory der besonderen Art war, die zeigt, dass ein ehrlicher, gemeinsamer und starker politischer Wille Unglaubliches leisten kann; sondern vor allem auch deshalb, weil die weitere Entwicklung bewiesen hat, dass eine gute Verfassung eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung für eine stabile, funktionierende Demokratie ist. Im konkreten Fall der Ersten Republik wurde zwar auf breitester Basis eine kluge und durchdachte Verfassung beschlossen, aber sie begann bald an Wirksamkeit zu verlieren; weil sie in wachsendem Maße nicht gelebt und nicht geliebt wurde. Und weil ein wachsender politischer Fanatismus zur Einhaltung demokratischer Spielregeln immer weniger bereit war, bis schließlich ein antidemokratisches Hochwasser alle Verfassungsdämme überschwemmte.

Eine Mahnung, die nicht in Vergessenheit geraten darf!

Auch die Gründung der Zweiten Republik war ein Phänomen, als sich Vertreter von SPÖ, ÖVP und KPÖ erfolgreich am 27. April 1945 als "verfassungsgebendes Organ" konstituierten. Insbesondere nach Abschluss des Staatsvertrags von 1955 wurde das demokratische System durch zahlreiche Verfassungsänderungen, aber auch durch die bewährte Bereitschaft zur Zusammenarbeit in sinnvoller Weise weiterentwickelt. Die parlamentarischen Kontrollrechte wurden ausgebaut, Lücken in der Verfassung geschlossen, Minderheitsrechte erweitert, neue Institutionen wie die Volksanwaltschaft eingerichtet und die europäische Menschenrechtskonvention in Österreich in den Verfassungsrang erhoben; aber auch der Beitritt Österreichs zur EU enthielt weitreichende Verfassungsänderungen.

Im Laufe der Jahrzehnte hat die auf hoher Akzeptanz beruhende Demokratie in Österreich gezeigt, dass sie auch in unterschiedlichen politischen Konstellationen funktionsfähig ist. Dennoch ist die Demokratie, die wir in Österreich und auch in der EU als dauerhafte und unverzichtbare Errungenschaft betrachten, gleichzeitig auch eine dauerhafte Herausforderung. Denn die beiden Antipoden, nämlich Demokratie und Diktatur, sind beide von Menschen gemacht und auch von Menschen zerstörbar. Auch die härteste Diktatur ist – wie die Geschichte zeigt – nicht unzerstörbar. Das gilt aber auch für die Demokratie: Sie ist belastbar, sogar sehr belastbar, aber nicht unzerstörbar. Es ist daher eine Sisyphusaufgabe für alle Demokraten sowie eine nie endende Herausforderung, die belastbare, aber nicht unbegrenzt belastbare Demokratie von den Grenzen ihrer Belastbarkeit fernzuhalten. Daran muss jeden Tag gearbeitet werden.

Was die Demokratie stärken kann und auch stärkt, ist ihre Verknüpfung mit den Menschenrechten. Der Blick in die Geschichte zeigt uns die chronologischen und inhaltlichen Parallelen im Kampf für Demokratie und Menschenrechte oder Menschenrechte und Demokratie. Wenn man der Überzeugung ist, dass alle Menschen gleich an Rechten und Würde geboren sind, dann muss man konsequenterweise auch für ein politisches System eintreten, in dem dieser Grundsatz zur Geltung kommt: also ein System, in dem alle Menschen Chancengleichheit vorfinden, gleichberechtigt an der politischen Willensbildung beteiligt sind und ihre Menschenwürde von der Geburt bis zum Tod geschützt ist.

Was die Demokratie gefährdet, gefährdet auch die Menschenrechte und umgekehrt.

Dabei geht es nicht nur um die eigenen Menschenrechte, sondern immer auch um Menschenrechte und Menschenwürde anderer Menschen und in anderen Staaten. Wenn man in ein Land, in dem Menschenrechte so grausam verletzt werden wie im Afghanistan der Taliban, Menschen abschiebt oder abzuschieben versucht, dann versündigt man sich an den Menschenrechten. Und noch etwas: In der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem ist ein Satz aus dem Talmud eingraviert, der lautet: "Wer EIN Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt." Sollten wir nicht an diesen Satz denken, wenn mit dem Argument, dass wir ja nicht alle Menschen retten können, jede Rettung abgelehnt wird – also auch die Rettung einzelner Menschen oder kleiner, besonders gefährdeter Gruppen?

Die Demokratie hat das Prinzip gleicher Menschenwürde als starke Stütze, aber die mit der Natur des Menschen verknüpfte Tendenz zur Anhäufung und Konzentration von Macht als Gefahrenquelle und Belastung. Macht ist bekanntlich die Fähigkeit, seinen Willen auch gegen Widerstand durchzusetzen; aber Macht hat die Tendenz zur Akkumulation und Anhäufung weiterer Macht. Daher gehören institutionelle Vorkehrungen zur Legitimation der Macht, zur Begrenzung der Macht, zur Teilung der Macht, zur Kontrolle der Macht und zur Befristung der Macht zu den wesentlichen Bausteinen eines demokratischen Systems.

"Wir müssen reagieren, wenn die Justiz politisch unter Druck gesetzt wird", fordert der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer.
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Eines der wichtigsten Instrumente zur Begrenzung der Macht ist der Rechtsstaat, also die Bindung der Macht an das Gesetz. Wer die Demokratie stützen und schützen will, muss auch den Rechtsstaat stützen und schützen. Und wer den Rechtsstaat gefährdet, gefährdet auch die Demokratie. Es war zum Beispiel im höchsten Maße besorgniserregend zu sehen, welchen unerwarteten Belastungen die Demokratie in den USA während der Regierungszeit von Donald Trump ausgesetzt war.

Und was Europa betrifft, haben wir alle das Jahr 1989, den Zerfall zahlreicher kommunistischer Diktaturen in Europa, als eine Sternstunde der Geschichte in guter Erinnerung. Es herrschte großer Optimismus, und es wurden große Anstrengungen unternommen, den politischen und ökonomischen Transformationsprozess in den jungen Demokratien zu unterstützen. Aber wir müssen mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass es in der erweiterten EU Staaten gibt, die heute die Aufnahmekriterien in Bezug auf Rechtsstaat und Demokratie wahrscheinlich nicht mehr ohne weiteres erfüllen würden.

Sensible Bereiche, wo die Grenzen der Belastbarkeit der Demokratie oft als Erstes überschritten werden, sind zum Beispiel die Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz, politischer und/oder finanzieller Druck auf Medien zwecks Einschränkung der Medienfreiheit oder Grundrechtsverletzungen.

Europa ist also gewarnt, und jeder einzelne Staat in Europa ist gewarnt!

Und wenn wir wachsam und objektiv sein wollen, dann müssen wir auch die Entwicklung im eigenen Land sorgfältig beobachten und sensibel reagieren, wenn zum Beispiel Teile der Justiz bei ihrer manchmal sehr schwierigen Arbeit von politischer Seite unter Druck gesetzt werden. Zwar gibt es in einer Demokratie keinen Raum, in dem Kritik nicht erlaubt ist. Das gilt auch für die Justiz. Aber die Trennlinie zwischen sachlicher Kritik an einer konkreten Entscheidung der Justiz einerseits und der Ausübung von politischem Druck auf Organe der Justiz, um diese in eine bestimmte Richtung zu drängen, andererseits muss glasklar gezogen und auch eingehalten werden. Aber sie wird nicht immer eingehalten. In bestimmten Fällen wurde und wird zum Beispiel die Staatsanwaltschaft sogar schon vorbeugend angegriffen, bevor sie noch eine Entscheidung getroffen hat.

Vor einigen Wochen, am 18. August 2021, wurde etwa der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in einem Interview gefragt, ob der Bundeskanzler zurücktreten soll, sollte von der Staatsanwaltschaft in der bekannten Causa ein Strafantrag gegen ihn gestellt werden. Die Antwort des Landeshauptmannes lautete: Man könne nicht zulassen, dass "ein Bundeskanzler von der vereinigten Opposition aus dem Rennen genommen wird, nur weil er jung, gescheit und bürgerlich ist".

Überlegen wir einen Augenblick, was hier der Staatsanwaltschaft unterstellt wird: Sie wird vorbeugend zum Instrument und zum Vollzugsorgan der Opposition gemacht, was meines Erachtens genauso unakzeptabel ist wie im Falle einer Einstellung des Verfahrens die Staatsanwaltschaft zum Instrument der Regierung zu machen. Die Erklärungen der Präsidentin der Richtervereinigung, der Vertretung der Staatsanwälte und auch der Rechtsanwälte zur Abwehr solcher und ähnlicher Angriffe auf die Justiz waren und sind dankenswerterweise eindeutig.

"In Österreich gibt es noch Raum nach oben bei Demokratie und Rechtsstaat."

Sie sollten aber auch beachtet und befolgt werden. Und es muss uns klar sein, dass auch das, was wir "politische Kultur" nennen – einschließlich des Einhaltens bewährter ungeschriebener Regeln –, für das reibungslose Funktionieren des demokratischen Prozesses von Bedeutung ist. Dazu gehört die Einsicht, dass nicht alles, was in einer Demokratie nicht ausdrücklich verboten ist, automatisch zum Bereich des ungeniert Machbaren und Akzeptablen gehört.

Raum nach oben ist in Österreich in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaat jedenfalls noch vorhanden. Und nur wenn wir uns bemühen, besser zu werden, werden wir gut bleiben. Dazu gehört auch eine offene, ehrliche, aber faire Diskussion über die Belastbarkeit der Demokratie, über Stärken und Schwächen unserer Demokratie und über Reformen der Demokratie und des Rechtsstaats. Dazu kann jeder einzelne Bürger und jede einzelne Bürgerin Beiträge leisten.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch das auf breiter Basis in Vorbereitung befindliche Rechtsstaatsvolksbegehren erwähnen, das ich für eine Bürgerinitiative im besten Sinn des Wortes halte. Faktum ist jedenfalls, dass wir alle gemeinsam Verantwortung dafür tragen, dass unsere Demokratie stabil bleibt und die Grenzen der Belastbarkeit der Demokratie nicht überschritten werden. (Heinz Fischer, 12.9.2021)