Wer künftig privat in Aktien investiert, soll diese nach einer gewissen Zeit wieder steuerfrei verkaufen können. Mit der Wiedereinführung einer Behaltefrist, wie sie bis 2012 üblich war, wollen ÖVP und Grüne Sparer motivieren, ihr Geld nicht auf die Bank zu legen, sondern in Unternehmen zu investieren.

Die geplante Maßnahme wäre zweifellos eine Entlastung für reiche Privataktionäre – eine Erleichterung für Menschen, die ohnehin genug Kapital haben. Es verwundert daher kaum, dass vor allem Proponenten der Wirtschaftskammer und der Wiener Börse die aktuelle Debatte anheizen.

Eine Wiedereinführung der Behaltefrist hätte aber auch für kleine Sparer deutliche Vorteile: Österreicher investieren im OECD-Schnitt vergleichsweise wenig Geld in den Kapitalmarkt. Sie legen ihr Vermögen lieber aufs Sparbuch. Bei den aktuell niedrigen Bankzinsen führt das zu einer schleichenden Entwertung der privaten Ersparnisse.

Die Behaltefrist würde dagegen nachhaltige Investitionen fördern: Spekulanten wären durch die Maßnahme zu Recht benachteiligt; Menschen, die ihr Geld langfristig anlegen, würden profitieren. Eine Bevorzugung reicher Investoren ließe sich mit einem gedeckelten Freibetrag vermeiden. Damit wäre die Reform letztlich eine Investition in die Zukunft – nicht nur für den Staat, sondern auch für Privatpersonen. (Jakob Pflügl, 14.9.2021)