Ungeimpfte müssen sich auf strengere Regelungen hinsichtlich der FFP2-Masken-Pflicht einstellen.

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Am Mittwoch tritt ein neues Maßnahmenpaket zur Entschärfung der Corona-Krise in Kraft. Die Phase eins der verschärften Regeln bringt das Comeback der FFP2-Maske überall dort, wo aktuell die einfache Maskenpflicht herrscht. Betroffen sind also viel frequentierte Bereiche wie Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentliche Verkehrsmittel et cetera. Die großen Lebensmittelketten bieten nun auch die FFP2-Masken kostenlos an.

Die FFP2-Tragepflicht gilt für alle. Ungeimpfte müssen zudem im "normalen" Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen – etwa in Kleidungsgeschäften –, ebenfalls FFP2-Masken tragen. Geimpften wird das nur empfohlen. Unstimmigkeiten gab es, ob die Handelsbetriebe selbst kontrollieren müssen, ob ihre Kundinnen und Kunden im Einzelhandel Maske tragen – und zwar auch die richtige.

Zu beachten ist bei alldem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. In Wien, wo schon den ganzen Sommer striktere Regeln galten, ist für Immunisierte immerhin ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen. In Kärnten gilt für Besucher von Amtsgebäuden ab Mittwoch eine FFP2-Masken-Pflicht.

Auch in Gottesdiensten gilt FFP2-Pflicht

Die Verordnung dazu wurde erst am Montagabend fertig – etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten. Sie enthielt auch eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen: In Kultureinrichtungen wie Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ebenso eine FFP2-Maske tragen. Die strengeren Sonderregelungen für die Impfverweigerer im Kultursektor gelten allerdings nicht in "sämtlichen Kultureinrichtungen", wie es zuerst in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf von Montagabend geheißen hatte. Dies wurde vom Sozialministerium am späteren Abend präzisiert. Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gibt es nur, wo nicht 3G gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte (und nicht während des vergangenen halben Jahres Genesene) müssen die FFP2-Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

Auch bei Gottesdiensten muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelte statt der Maskenpflicht die 3G-Regel. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gibt es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

Gültigkeit der Tests

Übernommen wird österreichweit eine in Wien geltende Regel, wonach die weniger aussagekräftigen Antigentests nur mehr 24 statt 48 Stunden gelten. Ausnahmen gibt es für Schüler, bei denen Antigentests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Testfrequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergartenpersonal und Tagesbetreuer gelten.

Zudem wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Wann kommt Phase zwei?

Interessant ist, dass die Verordnung nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei dürfte die Phase zwei mit 15 Prozent Intensivbelegung beziehungsweise 300 Intensivbetten bald erreicht sein. Die Regierungspläne sehen vor, dass die Regeln nach Erreichen der Marke deutlich nachgeschärft werden sollen. Denn ab da soll in der Nachtgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Corona-Maßnahmenplan wird im Wiener Rathaus nun genau begutachtet. Aufbauend darauf kann eine etwaige Wiener Verordnung formuliert werden. Aktuell gibt es dazu Sitzungen. Wann eine Entscheidung – etwa über Verschärfungen auf Wiener Ebene – fällt, ist offen, wie im Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) betont wurde. Doch selbst wenn die Bundeshauptstadt keine weiteren Maßnahmen ins Auge fasst, ist eine Verordnung nötig, damit die bereits jetzt geltenden teilweise restriktiveren Bestimmungen weiter gültig bleiben. (red, APA, 14.9.2021)