Bereits eine Woche nach Schulbeginn im Osten mussten zahlreiche Kinder dem Unterricht fernbleiben und in Quarantäne. Die Regeln werden jetzt adaptiert.

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Wien – In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert. An Volksschulen kann wie bisher bei nur einem Infektionsfall in der Klasse von einer Quarantäne der Mitschüler abgesehen werden. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden, heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums. Schüler in Quarantäne dürfen sich künftig schon nach fünf statt zehn Tagen nach dem letzten infektiösen Kontakt per PCR "freitesten".

Konkret ändert sich in Sachen Quarantänebestimmungen an den Volksschulen wenig. Bei unter Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos einer Übertragung durch diese Altersgruppe bei nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Die Entscheidung darüber trifft die Gesundheitsbehörde. Diese Kinder können also weiter in die Schule gehen, sollen aber freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen oder der gesamten Klasse zu entscheiden. Diese Regelung bleibt bestehen.

Nur direkte Sitznachbarn betroffen

Nach der Volksschule gilt nun für die Quarantäne die Vorgabe, dass grundsätzlich nur die direkten Sitznachbarn links und rechts sowie sonstige "enge Kontakte" des infizierten Schülers in Quarantäne müssen. Das können etwa Schüler sein, die sich im Musikunterricht oder bei einer Gruppenarbeit für längere Zeit im Umkreis des infizierten Schülers aufgehalten haben.

Alle anderen Personen aus dem Gruppen- oder Klassenverband werden nur dann nach Hause geschickt, wenn im Einzelfall eine andere Einstufung erforderlich ist. Maßgebliche Faktoren für diese Entscheidung sind laut Bildungsministerium örtliche Rahmenbedingungen, die Zahl eventuell weiterer infizierter Personen, der Grad der Sicherheit bezüglich der vorliegenden Informationen oder die Kenntnis der regionalen Zirkulation bestimmter besorgniserregender Varianten. Auch hier entscheidet letztlich die Gesundheitsbehörde. Geimpfte Schülerinnen und Schüler werden außerdem grundsätzlich nur als K2-Personen eingestuft.

Sowohl für die Volksschulen als auch für die höheren Schulstufen gilt: Wer trotzdem in Quarantäne muss, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) freute sich in einem der APA übermittelten Statement, "dass es nun eine verbesserte Regelung des Gesundheitsministeriums gibt. Das bedeutet einen vermehrten Präsenzunterricht und eine deutliche Erleichterung für die Familien." Schon am Nachmittag hatte er vor einem "perforierten Schulalltag" gewarnt, bei dem ständig Schüler in Quarantäne geschickt werden und nach ihrer Rückkehr eventuell bald wieder nach Hause müssen.

Zahlreiche Kinder in Quarantäne

Zuvor hatte es aus dem Gesundheitsministerium noch geheißen, dass es keine Generalregel geben könne. Immerhin würden sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts und der Pausen auch im Raum bewegen, und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet wird und ob etwa gesungen und geturnt wird. Man sitze auch nicht in jeder Unterrichtsstunde neben denselben Kindern.

Grund für die Adaptierung der Maßnahme ist, dass bereits eine Woche nach Schulbeginn im Osten zahlreiche Kinder dem Unterricht fernbleiben müssen. Zahlen der Stadt Wien, wonach in der Bundeshauptstadt mit Stand Dienstagfrüh bereits 341 Klassen gesperrt waren, liegen dem STANDARD vor.

In Niederösterreich waren es mit Stand Montagabend laut Bildungsministerium 80 Schulklassen. Tirol meldete einen Tag nach dem Schulstart im Westen eine geschlossene Klasse, alle weiteren Bundesländer keine. Demnach sind österreichweit bereits mehr als 400 Klassen gesperrt. (APA, red, 14.9.2021)