Der am Landesgericht Salzburg erfolgte Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.

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Salzburg/Istanbul/Damaskus – Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein junger Österreicher wegen der Beteiligung an der Terrormiliz IS und des Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings verhängte die Richterin nur zwei Monate der Strafe unbedingt. Den Gefängnisteil hat der Angeklagte bereits in der U-Haft abgesessen. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist damit nicht rechtskräftig.

Der im Salzburger Flachgau wohnhafte, heute 25-jährige Mann mit türkischen Wurzeln wollte sich laut Anklage im Jahr 2014 dem "Islamischen Staat" (IS) anschließen. Er soll zunächst in einer Moschee Spenden für die Reise gesammelt haben und flog dann im März 2014 mit zwei Freunden nach Istanbul. Dort wurde das Trio von Mitgliedern des IS abgeholt und zunächst in einer konspirativen Wohnung untergebracht. Am Weiterweg zur syrischen Grenze änderte der Mann bei einem Zwischenstopp seine Pläne. Er nahm Kontakt mit seiner Familie auf, die türkische Polizei hielt den Bus schließlich auf.

Von Behörden unbehelligt

Der Mann und seine Freunde kehrten nach Österreich zurück, blieben aber von den heimischen Behörden zunächst unbehelligt. Erst heuer im Jänner erhob die Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen Terrorverdachts. Ende März wurde der 25-Jährige festgenommen und nach einigen Wochen U-Haft wieder enthaftet. Er hatte zwar nie syrischen Boden erreicht und wurde auch nicht zum Kämpfer ausgebildet: "Das Delikt ist aber bereits durch die Ankündigung, sich dem IS anschließen zu wollen, und das Treffen mit Personen, die dem IS zuzuordnen sind, vollendet", erklärte der Staatsanwalt.

"Das Ereignis liegt weit zurück. Die späte Anklage ist aus meiner Sicht schleierhaft", betonte hingegen der Verteidiger des Mannes. Die Vorwürfe selbst räume sein Mandant ein. Dieser sei als damals 17-Jähriger 2013 gemeinsam mit seinem besten Freund von einem älteren Bekannten in einer Flachgauer Moschee zunehmend für den radikalen Islam interessiert und mit IS-Propagandamaterial versorgt worden.

"Nach der Ankunft in Istanbul mussten sie etwa ihre SIM-Karten abgeben. Und sie wurden teilweise auch eingesperrt", sagte der Verteidiger. Während der Busreise Richtung Grenze habe sein Mandant "unter dem Eindruck der Umstände" dann den Entschluss gefasst, nicht nach Syrien zu reisen. Während einer Pause besorgte er sich eine neue SIM-Karte und gab seiner Familie den Aufenthaltsort bekannt.

Der Angeklagte wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. "Ich hätte meinen Freund damals allein lassen sollen. Das bereue ich, ich bin wegen ihm mitgereist", meinte er lediglich. Der Freund selbst nahm sich 2015 das Leben, gegen den mutmaßlichen Agitator aus der Moschee läuft ein gesondertes Verfahren. Vom IS halte er nichts mehr, versicherte der 25-Jährige vor Gericht. Und sein Anwalt betonte, laut Verfassungsschutz gehe von ihm keine Radikalisierungsgefahr mehr aus.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Dem Mann wurde auch Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Er soll sich im Juli gegen eine Vorführung vor Gericht gewehrt haben. Die Verhandlung gegen ihn war damals schon anberaumt gewesen, wurde dann aber abgesagt. Die Polizei ging aber trotz einer E-Mail des Gerichts davon aus, dass der Termin stattfindet, und rückte mit der Cobra an – auch weil der vierfach vorbestrafte Angeklagte zuletzt als aggressiv galt. Er wurde von vermummten Beamten aus dem Schlaf gerissen und soll dann mit Händen und Füßen unkontrolliert herumgeschlagen haben, um sich der Festnahme zu widersetzen. "Man ist verbal nicht mehr zu ihm durchgedrungen, er hat auch keinerlei Schmerzempfinden gezeigt", sagte einer der Cobra-Beamten. Erst mit Taser und Hand- sowie Fußfesseln konnte der 25-Jährige gebändigt werden.

"Mein Mandant ist damals massiv psychotisch und depressiv gewesen und hat an Wahnvorstellung gelitten", betonte sein Verteidiger. Der Angeklagte leide an den Folgen einer schweren Straftat, der er kurz nach der Rückkehr nach Österreich Ende 2014 zu Opfer gefallen sei. Der 25-Jährige war damals von einem Jugendlichen attackiert worden und erlitt Messerstiche in den Kopf, den Hals, das Gesicht und die Schulter, auch eine Augenhöhle wurde durchbohrt.

"Er leidet seither an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und Dauerfolgen wie Sehstörungen, chronischen Kopfschmerzen und Kreislaufproblemen", sagte der Anwalt. Ein Gerichtsgutachten geht davon aus, dass der Mann aber zumindest beschränkt zurechnungs- und auch verhandlungsfähig ist. Der Angeklagte selbst versicherte vor Gericht, dass es ihm besser gehe, seit er gut mit Medikamenten eingestellt sei. (APA, 15.9.2021)