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Die DAC-8-Richtlinie soll Steuerhinterziehung den Garaus machen. Wichtig zu wissen, sie gilt auch rückwirkend.

Foto: REUTERS/Dado Ruvic

Wien – In der Kryptoszene geistert immer öfter die Sorge herum, dass anonyme Wallets – also digitale Geldbörsen zum Verwahren und Handeln von Cyberdevisen – bald illegal werden könnten. Grund dafür ist eine neue gesetzliche Regelung, die die EU-Kommission auf den Weg bringen möchte. Konkret geht es um die DAC-8-Richtlinie (die achte Version der EU-Amtshilfe-Richtlinie).

"Anonyme Wallets werden nicht verboten, das ist eine Missinterpretation", sagt Blockpit-Gründer Florian Wimmer im Gespräch mit dem STANDARD. Blockpit hat eine Plattform entwickelt, um Daten für die Steuererklärung aufzubereiten – sozusagen die Schnittstelle zwischen Tradern, Steuerberatern und Finanzämtern. "Behörden hinken im Kryptobereich bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung hinterher. Die relevanten Daten zu bekommen ist zu schwer", erklärt Wimmer. Das soll die DAC-8-Richtlinie ändern.

Automatisierter Datenaustausch

Dem Entwurf zufolge sollen Daten zwischen Finanzdienstleistern und Behörden automatisiert ausgetauscht werden. Was bedeutet das für die Praxis? Kryptobörsen und Broker müssen den Finanzämtern die Datensätze über alle Käufe und Verkäufe von Bitcoin und Co zur Verfügung stellen.

Zurück zu den anonymen Wallets. Wer auf einer Kryptobörse wie Bitpanda oder Kraken einen Account hat, muss sich beim Anlegen als Person verifizieren. Das ist der sogenannte KYC-(Know-Your-Customer-)Prozess. Doch dann gibt es noch den Bereich der sogenannten Decentralized Finance, wo Transaktionen auf der Blockchain erfolgen und keine Intermediäre zwischengeschaltet sind. Hierzu werden meist eigene Software- bzw. Hardware-Wallets verwendet.

"Die neue Richtlinie besagt, dass diese Wallets bei einer Ein- oder Auszahlung auch mit mir als Person verknüpft werden müssen. Somit haben die Behörden immer einen Anknüpfungspunkt, wo das Geld zumindest vorübergehend lag, wenn es zu dubiosen Geschäften kommt", sagt Wimmer. Was man danach mit dem Geld mache, müsse man nicht melden, außer es entstehen steuerpflichtige Gewinne. Die Blockchain ließe transparent alle Schritte zurückverfolgen.

Geldwäschepraxis

Im Rahmen der Geldwäscheprüfung müssen regulierte Finanzdienstleister bereits seit Jahren Daten an die Behörden weiterleiten. "Eine Börse darf zum Beispiel an kein Wallet auszahlen, das bereits im Darknet von einer Anti-Geldwäsche-Software als verdächtig markiert wurde", sagt der 31-jährige Oberösterreicher. Dieser Mechanismus werde nun für Steuerhinterziehung erweitert.

Wann genau die DAC-8-Richtlinie in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar. Die Kommission sprach erst vom zweiten Quartal 2021, dann vom dritten. Doch realistisch betrachtet, wird das in diesem Jahr wohl nichts mehr werden. Wimmer erkennt keinen großen Widerstand gegen die Richtlinie: "Europa will wohl noch abwarten, was die USA und Großbritannien machen. Würde die Richtlinie nur hier in Kraft treten, könnte es sein, dass viele Unternehmen abwandern." Vielleicht 2022.

Lieber nicht spekulieren

Jedenfalls rät Wimmer davon ab, mit Steuerzahlungen zu spekulieren. Es handle sich um kein neues Gesetz, sondern um eine Erweiterung, die rückwirkend gültig sei. Zehn Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung. Zum Vergleich: Vor 13 Jahren erschien das erste White Paper zu Bitcoin, der Kryptohype startete auch erst Mitte der 2010er-Jahre.

Blockpit profitiert von der Entwicklung. Eigenen Angaben zufolge wuchs die Firma im ersten Halbjahr monatlich um 50 Prozent. Auf der eigenen Plattform habe man rund 50.000 Kunden, insgesamt seien es mehrere Millionen, da zahlreiche Finanzdienstleister die Software integriert hätten. Aktuell beschäftigt die 2017 gegründete Firma 33 Menschen, im kommenden Jahr sollen weitere hundert dazukommen. (Andreas Danzer, 16.9.2021)