Sind Sie selbst von der Weisung betroffen?
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Die Infektionszahlen steigen, betroffen sind großteils Ungeimpfte – wie man auch an den Zahlen aus den Krankenhäusern sieht. Das Impftempo ist stark zurückgegangen, Appelle, sich impfen zu lassen, verhallen, die Stimmung in der Bevölkerung ist zunehmend angespannt. Für zusätzliche Aufregung sorgt nun die Nachricht, dass Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) das AMS dazu verpflichtet, Jobsuchenden das Arbeitslosengeld zu sperren, sofern sie sich auf eine zumutbare Stelle nur deshalb nicht bewerben, weil dort eine Impfung vorausgesetzt wird, oder eine ihnen angebotene Stelle aus diesem Grund nicht annehmen. Das gilt insbesondere für Gesundheitsberufe und Stellen, in denen es zu Kontakt mit vulnerablen Gruppen kommt.

András Szigetvari argumentiert in seinem Kommentar: "Das Gesetz schreibt schon bisher vor, dass Arbeitsuchende Jobs nur dann ablehnen dürfen und weiter Arbeitslosengeld beziehen können, wenn die Stelle für sie unzumutbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der angebotene Job nur nach dreistündiger Fahrt erreicht werden kann. [...] Hier geht es also um objektiv feststellbare, grobe Nachteile, die dem Arbeitssuchenden drohen. Aber die Impfung ist kein solcher grober Nachteil, im Gegenteil: Sie ist sicher und schützt vor einer schweren Corona-Erkankung. Sich impfen zu lassen kann also keine unzumutbare Voraussetzung sein für Arbeitslose."

Dagegen hält "Grünweisse Grinsekatze" im Forum:

Wie sehen Sie das? Stimmen Sie ab!

Welche Sanktionen fänden Sie gerechtfertigt? Wie könnte man diese Problematik Ihrer Meinung nach anders lösen? Wie sehen Sie das als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber – und aktuell Arbeitssuchende oder Arbeitssuchender? Diskutieren Sie im Forum! (aan, 17.9.2021)