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Die sogenannte Rasterfahndung kommt regelmäßig zum Einsatz.

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Wer Ziel einer Funkzellenabfrage wird, wird in Berlin nunmehr benachrichtigt. "Ihre Handynummer und Vorratsdaten sind bei der Polizei gelandet", lautet dann die SMS, die das Land Berlin versendet, wie netzpolitik.org berichtet. Damit wird ein Streit von Datenschutzbeauftragten und der Politik nach vielen Jahren beigelegt.

Vor ungefähr zehn Jahren wurde nämlich die sogenannte Rasterfahndung via Smartphone eingeführt. Dabei fragt die Polizei mit Erlaubnis der Justiz bei Mobilfunkanbietern an, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb des Gebiets einer einzelnen Funkzelle befunden haben. Daraufhin werden sämtliche Verbindungsdaten, die in diesem Zeitraum an dem jeweiligen Ort angefallen sind, von den Ermittlern gesichtet, um möglicherweise verdächtige Handlungen zu identifizieren. Obwohl die deutsche Gesetzeslage vorsieht, dass Betroffene informiert werden, ist das bisher nicht geschehen. Das sorgte für massive Kritik von Datenschutzbehörden, die die Benachrichtigung für verpflichtend erklärten.

Rechtliche Barrieren

In Berlin wurde die Warnung via SMS erstmals 2014 beschlossen, nun wurde sie erstmals aktiv eingesetzt. Benachrichtigt wird man allerdings nur, wenn man sich auf der Webseite fts.berlin.de registriert. Das muss alle drei Monate erneuert werden. Dass die Umsetzung so lange gedauert hat, liegt weniger an technischen Hürden – das System setzt auf verschlüsselte E-Mails der Polizei, die dann durch das sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) geprüft werden. Daraufhin werden SMS versandt. Eher standen rechtliche Hürden der Verwendung bisher im Weg. So hatte die Generalstaatsanwaltschaft Bedenken angemeldet, die Schritt für Schritt ausgeräumt wurden. Im vergangenen Jahr setzte die Berliner Polizei 592 Funkzellenabfragen ein. (red, 20.9.2021)