Anders als im vorigen Winter sollen heuer auch Gäste aus dem Ausland nach Österreich zum Skifahren kommen können – allerdings unter verschärften Sicherheitsbedingungen.

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Ohne gutem Mund-Nasenschutz, sprich einer FFP2-Maske, können auch Geimpfte oder von Corona Genesene nicht in eine Seilbahn oder Gondel. Personen, die sich auf Tests verlassen, um Zutritt zu Aufstiegsanlagen oder Après-Ski-Lokale zu bekommen, müssen bei steigender Belegung von Intensivbetten im Lauf des Winters mit verschärften Regelungen rechnen.

Frage: Wird Skifahren heuer so unbeschwert, wie es einmal war?

Antwort: Nein, Corona wirkt trotz vorhandener Impfungen aufgrund schleppender Impfbereitschaft weiter. Vor allem Brillenträger werden dies wegen beschlagener Sehbehelfe zu spüren bekommen; FFP2-Masken sind in Beförderungsanlagen ebenso wie im Restaurant oder in öffentlichen Hotelbereichen Pflicht.

Frage: Und darüber hinaus?

Antwort: Die am Montag für den Wintertourismus präsentierten Regeln orientieren sich stark an jenen, die von der Regierung kürzlich in Form des Dreistufenplans vorgestellt hat. Die Maßnahmen sind geknüpft an die Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern.

Frage: Wie sieht das aus?

Antwort: In Stufe eins, die bei einer Bettenbelegung von 200 auf den Intensivstationen in Österreich beginnt (aktuell: 211), gelten Mund-Nasen-Schutz plus 3G: geimpft, genesen, getestet. Dann werden die Maßnahmen in Hunderterschritten verschärft. Stufe zwei tritt sieben Tage nach Belegung von 300 Intensivbetten in Kraft, Stufe drei nach Auslastung von 400 Intensivbetten. Im Prinzip werden neben dem Impf- oder Genesenennachweis dann nur noch gültige PCR-Tests anerkannt.

Frage: Und bei Überschreiten der 400 Betten?

Antwort: Für diesen Fall stellt die Regierung speziell für Ungeimpfte weitere Maßnahmen in Aussicht.

Frage: Wie werden die Maßnahmen kontrolliert?

Antwort: Prinzipiell soll die 3G-Regel beim Ticketverkauf kontrolliert werden, Skigäste müssen den Nachweis bei sich führen und bei Stichproben auch vorweisen.

Frage: Bei Tageskarten sollte das relativ einfach zu handhaben sein – wie ist es aber bei Wochenkarten oder Jahresskipässen?

Antwort: Da gibt es teilweise noch viele offene Fragen, auch im Zusammenhang mit der Verknüpfungsmöglichkeit von Skipass und grünem Pass. Aus Datenschutzgründen können Seilbahnen den grünen Pass nicht speichern, was eine automatisierte Kontrolle am Drehkreuz unmöglich macht.

Frage: Was ist mit den Skihütten?

Antwort: Die werden so behandelt wie die restliche Gastronomie in Österreich. Die Bestimmungen, die beispielsweise für die Nachtgastronomie gelten, sollen auch für Après-Ski-Lokale Anwendung finden.

Frage: Wie sieht das aus?

Antwort: Derzeit befinden wir uns auf Stufe eins, infolgedessen haben Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt zu Bars oder Après-Ski-Lokalen. Ab 300 belegten Intensivbetten würden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt in besagte Lokalitäten erhalten, und es soll zusätzlich die Möglichkeit geben, die Sperrstunde vorzuverlegen. Ungeimpfte Mitarbeiter in Après-Ski-Lokalen oder Bars müssen zudem dreimal die Woche einen PCR-Test machen und FFP2-Maske tragen.

Frage: Wer soll die Kontrollen in den Wintersportgebieten durchführen?

Antwort: Vorgesehen ist, dass Polizei und Gesundheitsbehörden, sprich: die Bezirkshauptmannschaften, kontrollieren.

Frage: Wird es heuer wieder zu Schlangenbildungen vor Drehkreuzen kommen?

Antwort: Zumindest keine, die auf reduzierte Transportkapazitäten zurückzuführen wären. Alle Aufstiegsanlagen können im heurigen Winter wieder volle Kapazität fahren, wenn auch bei offenen Fenstern zwecks Luftaustauschs. (Günther Strobl, 21.9.2021)