Ursprünglich hatten zwei Sparerinnen das Land wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt.

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Mattersburg – Nachdem das Landesgericht Eisenstadt in der Causa Commerzialbank Mattersburg eine Klage gegen das Land Burgenland in erster Instanz Ende August abgewiesen hat, ist Anwalt Ernst Brandl (Brandl & Talos) wie angekündigt in Berufung gegangen. Zwei Sparerinnen hatten das Land wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt, das Landesgericht stellte fest, dass das Land nicht für die durch die Bankpleite entstandenen Schäden haften muss.

Laut Brandl kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass sich beim Land Burgenland "niemand wirklich mit den (relevanten) Regelungen (auseinandergesetzt hat) noch (...) die gesetzlich zukommenden Aufgaben oder der Zweck der Tätigkeit eines Revisionsverbandes vollständig erfasst bzw. verstanden" worden seien. Das Land habe daher seine Pflichten verletzt, sagte Brandl der APA. Weiters seien die Revisionsberichte laut Gericht unvollständig gewesen und hätten sich schlicht nicht mit der Commerzialbank beschäftigt. Beim Land liege deswegen ebenfalls laut Gericht ein "anzulastendes, vorwerfbares rechtswidriges Verhalten vor". Das Land solle dennoch nicht haften, da das Erstgericht der Ansicht sei, dass auch der Revisor Teil des Betrugs gewesen sei und daher ein Prüfen des Revisors nichts gebracht hätte. Anhaltspunkte für diese Vorwürfe seien aber nicht gefunden worden, so Brandl.

Die Berufung wurde am Montag eingebracht, dabei werde es entscheidend um die Frage gehen, ob ein ordentlicher Revisor die Missstände in der Commerzialbank erkannt hätte. Brandl ist überzeugt: "Ein ordentlicher Revisor hätte diese Missstände erkannt, näher geprüft und entweder abstellen lassen oder Anzeige erstattet." (APA, 21.9.2021)