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Was gilt, wenn die Vaterschaft erst viele Jahre nach dem Tod des Vaters festgestellt wird?

Foto: Getty Images / Markus Barraud

Eheliche und uneheliche Kinder sind erbrechtlich seit vielen Jahren gleichgestellt. So hat ein Kind gegenüber seinem Vater auch dann Pflichtteilsansprüche, wenn dieser nicht mit der Mutter verheiratet war. Doch was gilt, wenn die Vaterschaft erst viele Jahre nach dem Tod des Vaters festgestellt wird? Eine Frage, die deutlich häufiger vorkommt, als es auf den ersten Blick scheint, und in manchen Aspekten einer gerichtlichen Klärung bedarf.

Grundsätzlich bleibt ein uneheliches Kind rechtlich gesehen "vaterlos", solange der außereheliche Vater kein Vaterschaftsanerkenntnis abgibt und die Vaterschaft auch gerichtlich nicht festgestellt wird. Dass ein Mann der biologische Erzeuger eines Kindes ist, führt dementsprechend nicht automatisch zu seiner rechtlichen Vaterschaft. Ist die Mutter des Seitensprungkindes selbst verheiratet, gilt kraft gesetzlicher Vermutung der Ehemann als Vater des Kindes, obwohl es biologisch nicht von ihm abstammt.

Schloss und Ländereien

Ein aktueller Salzburger Fall zeigt, welche großen finanziellen und persönlichen Auswirkungen derartige Konstellationen haben können. In diesem Fall zeugte ein Vater von fünf ehelichen Kindern mit seiner Physiotherapeutin ein weiteres, außereheliches Kind, das nur durch einen Zufall herausfand, wer sein biologischer Vater ist.

Das Problem dabei: Das Kind machte diese Entdeckung erst rund 15 Jahre nach dem Tod des leiblichen Vaters. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft so viele Jahre nach dem Tod war die erste Hürde, die erfolgreich genommen wurde.

Wer nun glaubt, dass mit einer solchen postmortalen Feststellung der Vaterschaft alle erbrechtlichen Fragen geklärt wären, irrt. Im Salzburger Fall verweigern die Halbgeschwister dem Geschwisterkind nämlich die Teilhabe am väterlichen Vermögen. Es geht um nicht weniger als ein Schloss und Ländereien in bester Salzburger Lage.

Verjährung als Knackpunkt

Kern des Streits ist die Verjährung: Wäre der Vater nach dem 31. Dezember 2016 gestorben, gäbe es eine eindeutige Regelung: Das außereheliche Kind hätte ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen drei Jahre Zeit, um seinen Pflichtteil einzuklagen. Da im Salzburger Fall der leibliche Vater allerdings bereits vor 2017 starb, handelt es sich um einen Altfall, weswegen die neue gesetzliche Regelung nicht greift. Mangels Einigung streiten die Halbgeschwister nun vor Gericht.

Für die Position der ehelichen Geschwisterkinder spricht eine ältere Rechtsprechungslinie, wonach Pflichtteilsansprüche auch dann innerhalb von drei Jahren verjähren, wenn das Kind nichts vom Tod des Vaters wusste. Diese Entscheidungen betreffen allerdings Fälle, in denen die Abstammung feststand, das Kind jedoch – etwa mangels Kontakts – nichts vom Tod des Vaters erfuhr. Im Salzburger Fall wusste das Kind hingegen nicht nur nichts von seinem biologischen Vater, sondern es war bei dessen Tod rechtlich gesehen schlichtweg noch gar nicht dessen Kind.

Folglich sprechen diese Sonderkonstellation und die Wertung der neuen Regelung, die für den Verjährungsbeginn auf die Kenntnis abstellt, gegen eine Verjährung des Pflichtteilsanspruchs des Kindes, solange der Pflichtteil innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände beziehungsweise ab Rechtskraft der Abstammungsentscheidung gerichtlich geltend gemacht wird.

Gedemütigte Königstochter

Wer sich fragt, warum in diesen Fällen überhaupt die Gerichte beschäftigt werden müssen, unterschätzt die Dynamiken in familiären Streitigkeiten. Gerade bei Vätern, die in der Öffentlichkeit stehen, mag es auch darum gehen, den vermeintlich guten Ruf oder die Karriere nicht zu beschädigen. So musste Delphine Boël sieben Jahre lang viele Demütigungen hinnehmen, bis sie von ihrem leiblichen Vater, Belgiens Altkönig Albert, als Tochter anerkannt wurde.

Es handelt sich dabei nicht bloß um eine Handvoll Einzelschicksale. Schätzungen gehen davon aus, dass rund sieben Prozent aller ehelich geborenen Kinder "Kuckuckskinder" sind, wovon die einen oder anderen erst in vielen Jahren – lange nach dem Tod ihrer leiblichen Eltern – von ihrer wahren Abstammung erfahren werden. Nicht zuletzt deswegen wird die Entscheidung der Gerichte im Salzburger Fall für viele Menschen von großer Bedeutung sein. (Gerold Oberhumer, 23.9.2021)