Der Start des Österreichischen Frauenlaufs 2019 in der Prater-Hauptallee.

Foto: Asics Österreichischer Frauenlauf

Wien – Die Veranstalter des Österreichischen Frauenlaufs trifft der neue Corona-Maßnahmenplan Wiens sehr kurzfristig. Am 3. Oktober fällt für das Laufevent im Prater der Startschuss. Mitrennen darf nun, wer geimpft oder genesen ist. Ab 1. Oktober gilt in Wien für Events und Zusammenkünfte mit 501 Personen und mehr nämlich die 2G-Pflicht. Das gab die Stadt am Dienstag bekannt.

"Die Verordnung hätte locker eine Ausnahme für Aktiv-Sportveranstaltungen im Freien vorsehen können", meinten die Frauenlauf-Veranstalter. Darauf habe man die Stadt schon voriges Jahr hingewiesen. Die Anmeldefrist für den Frauenlauf lief am 14. September aus. Mehr als 15.000 Frauen sind registriert. Wien hat entschieden, ab Oktober zu großen Veranstaltungen nur mehr Genesene und Geimpfte zuzulassen – ob indoor oder outdoor, ob mit zugewiesenen Sitzplätzen oder ohne. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte am Dienstag erklärt, die Regeln sollten einfach und nachvollziehbar sein."

"Das Virus wartet nicht, bis ein Frauenlauf vorbei ist", hieß es in Reaktion auf die geäußerte Kritik am Mittwoch aus dem Bürgermeisterbüro. Wobei die Veranstalter des Vienna City Marathon (VCM) in einer Aussendung darauf hinwiesen, dass nach dem Event keine Corona-Infektionen oder Cluster bekannt geworden seien. Dies habe auch der Gesundheitsdienst der Stadt bestätigt. Der VCM fand am 11. und 12. September mit insgesamt 18.118 Läuferinnen statt. Eine virtuelle Teilnahme am Frauenlauf ist auch möglich. Mit einer App kann eine individuell gewählte Fünf- oder Zehn-Kilometer-Strecke mit Zeitnehmung gelaufen werden.

Neue Regeln in der Bundeshauptstadt

Die 2G-Pflicht gilt ab Oktober in Wien nicht nur für große Events, sondern auch in der Nachtgastronomie. Ausnahme ist das Personal: Dieses darf auch mit einem negativen PCR-Test-Ergebnis vor Ort sein – Ludwig sprach von einer "2,5G-Regel". Ausgenommen von 2G sind auch junge Leute: Sechs- bis Zwölfjährige erhalten auch mit einem Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einem PCR-Test, der 72 Stunden gilt, Zutritt, teilte das Gesundheitsressort der Stadt dem STANDARD am Mittwoch mit.

Eine 2,5G-Regel betrifft ab Oktober generell auch Beisln, Kaffeehäuser und Restaurants in der Bundeshauptstadt: Wer tagesgastronomische Angebote wahrnehmen will, muss PCR-getestet, geimpft oder genesen sein. Selbiges ist bei Veranstaltungen und Versammlungen mit 25 bis 500 Personen der Fall. Im Handel gilt dann die generelle FFP2-Masken-Pflicht für die Kundschaft.

FFP2-Masken müssen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften des täglichen Bedarfs tragen sowie jenes Personal anderer Geschäfte, das nicht genesen oder geimpft ist.

Lob und Kritik

Der Handelsverband reagierte auf die neuen Vorschriften der Stadt mit "großer Verwunderung", da dies auch Verschärfungen für Geimpfte bedeute. Lob kam von Expertenseite: Epidemiologe Gerald Gartlehner sagte dem ORF, er rechne damit, dass die neuen Verschärfungen für Wien die Impfrate steigern werden. Die FPÖ sieht hingegen eine "Impfpflicht durch die Hintertür". Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte, Wien müsse angesichts hoher Infektionszahlen und niedriger Impfquote reagieren – Wien liegt an fünfter Stelle im Bundesländervergleich. Bürgermeister Ludwig hatte bei der Präsentation der Maßnahmen wiederum kritisiert, dass die ÖVP die Pandemie vor dem Sommer für beendet erklärt habe.

Gefälschte 3G-Nachweise

Ab Donnerstag wird die Polizei österreichweit verstärkt auch die Echtheit von 3G-Nachweisen kontrollieren. Das kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch an. "Wir haben allein in den letzten sechs Monaten an die 400 solcher gefälschten Dokumente festgestellt", berichtete der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Mittwoch. Die Kontrollen vor allem in der Gastronomie würden von den Gesundheitsbehörden unterstützt. Innenminister Nehammer riet den Nutzern von falschen Nachweisen: "Tun Sie’s besser nicht mehr!" Die Konsequenzen für mögliche Delikte wie etwa Betrug oder Urkundenfälschung könnten hohe Strafen bis hin zu Haft sein. (Gudrun Springer, 22.9.2021)