Hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen (VdB) gesagt, bei den Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen Gernot Blümel und Sebastian Kurz werde ohnehin nichts herauskommen? Der Präsident wurde in der ZiB 2 von Martin Thür gefragt, ob er nicht Zweifel an der Amtsfähigkeit des Finanzministers und des Kanzlers bekommen werde, sollten sie angeklagt werden (im Komplex Novomatic/Casinos).

Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
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Hierauf erwiderte VdB: "Ich sag’s einmal indirekt. Für mich ist die Unschuldsvermutung kein Schlagwort. Ich hab schon mehrere Prozesse erlebt, wo eine fundiert erscheinende Anklage dann zu einem Freispruch führte. Vor allem der Prozess 2008/2009 gegen eine Tierschützergruppe, die sogar nach dem Mafiaparagrafen verfolgt und dann freigesprochen wurde." Eine Anklage allein sage noch nichts.

Das Interessante an dieser Aussage ist, dass der Bundespräsident ein Verfahren als Beispiel heranzog, wo die Beschuldigten und dann Angeklagten von Polizei und Staatsanwaltschaft besonders überschießend verfolgt wurden, mit rabiaten Hausdurchsuchungen und U-Haft – alles aufgrund dünnster Beweise. Alle wurden freigesprochen. Es war eine Megablamage der Staatsanwaltschaft.

Wollte VdB damit sagen, die Korruptionsstaatsanwaltschaft handle im Fall Blümel/Kurz ähnlich überschießend? Wohl kaum. Er wollte einfach ein Beispiel bringen. Aber er wählte ein ziemlich missverständliches. (Hans Rauscher 24.9.2021)