Am Arbeitsplatz gibt es bisher noch keine gesetzliche 3G-Pflicht.

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Wien – Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) laden am Montag Expertinnen und Experten zu internen Gesprächen, um die weitere Vorgehensweise betreffend eines möglichen 3G-Nachweises am Arbeitsplatz zu besprechen. Ob dies ein sinnvolles Ziel sei, um das Gesundheitsrisiko wegen Covid-19 zu minimieren und die Impfquote zu erhöhen, müsse ressortübergreifend und in Abstimmung mit den Sozialpartnern diskutiert werden.

"Grundsätzlich zeigt sich die Bundesregierung bei allen Maßnahmen gesprächsbereit, die das gesundheitliche Risiko im Zusammenhang mit Covid-19 minimieren und die Impfquote erhöhen", so die beiden Minister in einer gemeinsamen Aussendung.

Scharfe Kritik an einer möglichen 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt von der FPÖ: "Mit dieser weiteren Zwangsmaßnahme wird ein inakzeptabler Druck auf Ungeimpfte ausgeübt, durch die unsere verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte weiter massiv ausgehöhlt werden. Dieses Vorhaben ist daher strikt abzulehnen. Stattdessen muss auf seriöse Aufklärung und Freiwilligkeit gesetzt werden", sagte der oberösterreichische Landeshauptmannstellvertreter und stellvertretender FPÖ-Obmann Manfred Haimbuchner (FPÖ).

Derzeitige rechtliche Situation unklar

Kritik kommt auch von den Neos, die ein Abschieben der Regierungsverantwortung orten: "Die Regierung sieht keinen Ausweg aus dem eigenen Pandemie-'Management'. Deshalb schiebt sie ihre Verantwortung jetzt nicht mehr nur an die Länder ab, sondern auch an die Sozialpartner", so Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Stattdessen fordert er die Regierung auf zu erklären: "Ab welcher Durchimpfungsrate enden die Maßnahmen? Und wie erreichen wir diese Durchimpfungsrate?"

Derzeit sei die Rechtssituation völlig unklar – also was passiert, wenn ein Arbeitgeber einseitig solche Regeln erlässt und jemand das nicht will, sagte die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak in der ORF-"ZiB 2" am Mittwoch. Sie sieht den Ball ebenfalls bei der Regierung. "Das ist sicher etwas, was durch Verordnung und Gesetz geregelt gehört, und es ist auch, glaube ich, nicht Aufgabe der Sozialpartner, solche sehr schwierigen verfassungsrechtlichen Abwägungen hier zu treffen." (APA, red, 23.9.2021)