Die Umweltanwältin Ute Pöllinger antwortet in ihrem Gastkommentar dem Anwalt und Rechtsprofessor Georg Eisenberger, der Gegnern des Pumpspeicherprojekts Koralm vorwarf, sie "würden immer kompromissloser und technologiefeindlicher".

In seinem Gastkommentar "Wie 'Umweltschützer' die Energiewende gefährden" zeigt der Anwalt und Rechtsprofessor Georg Eisenberger bei oberflächlicher Betrachtung auf, woran Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energie in den Verfahren leiden: lange Verfahrensdauer, Widerstände selbsternannter Umweltschützer und mangelndes Verständnis für Technologie überhaupt. Liest man den Kommentar ein zweites oder gar drittes Mal, so fällt jedoch auf, dass er echte Argumente schuldig bleibt und sich darin gefällt, polemisch jene Menschen vorzuführen, die sich in den Verfahren engagieren. Zeit, einige Punkte geradezurücken.

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Die Sichtung von schützenswerten Tierarten kann Bauprojekte verzögern oder gar verhindern. Zu Recht?
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Es ist richtig, dass Verfahren für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie manchmal längere Zeit beanspruchen. Vonseiten der Projektwerber und deren Vertreter wird die "Schuld" dafür gern jenen Personen und Organisationen angelastet, die im Verfahren gegen das Projekt und für den Umweltschutz auftreten. Sieht man sich die Statistiken an, die vom Umweltbundesamt geführt werden, so erkennt man schnell, dass die längsten Zeiträume jene zwischen der Antragstellung und der öffentlichen Auflage der Projekte sind – eine Zeitspanne, in der sich das Verfahren ausschließlich zwischen der Behörde und dem Antragsteller abspielt und keine NGO, keine Umweltanwältin, keine Betroffenen mitreden können.

Unvollständige Unterlagen

Wenn das Projekt von der Behörde als vollständig erachtet wird, hat die Öffentlichkeit lediglich sechs Wochen Zeit, sich damit auseinanderzusetzen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörde und deren Sachverständige entscheiden dann, ob die geübte Kritik so fundiert ist, dass der Antragsteller sein Projekt nachbessern muss. Dies wiederholt sich nach der mündlichen Verhandlung, zu deren Vorbereitung der Öffentlichkeit ebenfalls nur wenige Wochen zur Verfügung stehen.

In den vielen Verfahren, die ich seit 2005 als Umweltanwältin in der Steiermark begleiten durfte, habe ich die äußerst positive Erfahrung gemacht, dass die Einwendungen der Öffentlichkeit immer zur Verbesserung der Projekte geführt haben. Der Grund für Verfahrensverzögerungen und insgesamt lange Verfahrensdauern liegt aus meiner Erfahrung hingegen primär bei den Antragstellern, die durch die Abgabe unvollständiger Unterlagen überlange Vorverfahren provozieren, in denen noch keinerlei Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.

Eisenberger vermischt in weiterer Folge die Technologie "Pumpspeicher" mit jener der Erzeugung erneuerbarer Energie aus Wind, Sonne und Wasserkraft. Während "echte" Erneuerbare der ständigen Produktion von Energie dienen, haben Speicherkraftwerke die Aufgabe, Verbrauchsschwankungen und Spitzenlasten auszugleichen und "überschüssigen" Strom aufzunehmen. Die installierte Leistung von 1.000 MW des Pumpspeichers Koralm klingt zwar beeindruckend, es handelt sich hier aber um kein Regelarbeitsvermögen. Tatsächlich kann der Speicher lediglich maximal neun Stunden im Vollbetrieb gehalten werden und trägt danach nichts mehr zur Stromproduktion bei, sondern benötigt Strom, um das Wasser wieder hochzupumpen.

Unzulässige Vereinfachung

Es ist daher eine unzulässige Vereinfachung, ein Pumpspeicherwerk in eine Reihe mit Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik zu stellen, zumal es sich dabei um grundsätzlich andere Technologien handelt, denen völlig andere Funktionen im Energiesystem zukommen.

Das öffentliche Interesse am Pumpspeicherkraftwerk Koralm wird im Gastkommentar als gottgegeben dargestellt, das Hinterfragen als Spinnerei technologiefeindlicher "Micro-Manager des Umweltschutzes" ohne Weitblick abgetan. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass in Österreich laut E-Control derzeit die Leistung der in Betrieb beziehungsweise in Bau befindlichen Pumpspeicher bezogen auf die installierte Windkraft- und Photovoltaik-Leistung bei knapp unter 100 Prozent liegt.

Angesichts des geplanten Ausbaus dieser volatilen Energien werden aus volkswirtschaftlicher Sicht zweifelsfrei Speicherkapazitäten benötigt. Es ist aber keinesfalls klar, dass dafür die Errichtung eines Speichers am geplanten Standort mit der geplanten Technologie unumgänglich ist. Technologiealternativen und Standortalternativen wurden nicht aus volkswirtschaftlicher Sicht geprüft, sondern nur aus der Sicht der Projektwerber, die auf Eigengrund ein Pumpspeicherkraftwerk errichten wollen. Es ist wenig überraschend, dass das Ergebnis dieser Prüfung die Alternativlosigkeit des eingereichten Projektes ist.

Dutzende Hektar unverbrauchter Natur

Schließlich bemüht Eisenberger das sattsam bekannte Argument, dass immer eine geschützte Art auftaucht, wenn man lange genug danach sucht. Ein Projekt wie das vorliegende, das viele Dutzend Hektar unverbrauchter Natur in der sensiblen Alpinregion für die Herstellung von zwei Speicherseen, die Lagerung des Humusabtrages, den Betrieb einer Bodenaushubdeponie und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur für die Bau- und Betriebsphase beansprucht, führt zwangsläufig dazu, dass in diesem großen Gebiet empfindliche Arten angetroffen werden. Diese Arten dürfen nun laut Bescheid getötet werden und ihre Lebens- und Fortpflanzungsstätten dürfen zerstört werden, weil das öffentliche Interesse an dem Projekt so groß ist. Wir maßen uns an, entscheiden zu dürfen, dass Alpensalamander, Grasfrosch, Libellen und andere Tierarten getötet werden dürfen, dutzende Vorkommen geschützter Pflanzen zerstört werden dürfen, ohne auch nur ansatzweise zu verstehen, was deren Verlust für das Ökosystem auf der Koralm bedeutet.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass eine intakte Natur unser größter Verbündeter gegen die Klimakrise ist. Daher müssen Naturschutz und Klimaschutz auf allen Ebenen gemeinsam gedacht und umgesetzt werden. Wer hingegen diese zentralen Anliegen gegeneinander ausspielt, hat nicht verstanden, worum es geht. (Ute Pöllinger, 24.9.2021)