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Eines der letzten Brutgebiete des auf Schotterbänken brütenden Watvogels Triel in Europa liegt im Marchfeld – und ist von der geplanten gleichnamigen Schnellstraße bedroht.

Foto: Getty Images / Javier Fernández Sánchez

Wien – Kaum ein Tag, an dem Politik und Wirtschaft nicht die Beschleunigung von Umwelt- und Genehmigungsverfahren von Investitionsvorhaben fordern. Das ist verständlich, denn die Energiewende mit ihrem enorm steigenden Bedarf an Energie aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser wird ohne Windräder, Photovoltaik- und Wasserkraftwerke nicht gelingen.

Die Schuld für lange Verfahrensdauern allein im Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern oder Umweltverbänden zu suchen, scheint allerdings nicht der zielführende Weg zur Verfahrensbeschleunigung zu sein. Denn oft sind es die Projektbetreiber selbst, die umplanen, Fehler machen und so für massive Verzögerungen sorgen.

Der vom Bundesverwaltungsgericht vorige Woche an die Behörde im Verkehrsministerium zurückverwiesene Bescheid über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Marchfeld Schnellstraße (S8) ist ein Musterbeispiel für jahrelange Verzögerungen, die vermeidbar gewesen wären. In seinem auf mehr als 200 Seiten dargelegten Beschluss listet das Gericht die Pleiten, Pech und Pannen penibel auf, die zu zehn Jahren Verfahrensdauer führten. Die attestierte unterlassene beziehungsweise unzureichende Prüfung von Alternativen in der Trassenführung ist nur die Spitze des Eisbergs.

Rechnete man das politische Tauziehen um die Trasse, auf der die S8 verlaufen soll, mit ein, wären es sogar 16 Jahre. Dir von der Asfinag ursprünglich vorgeschlagene deutlich kostengünstigere südliche Trasse entlang der Marchegger Bahn hätte die Ortschaften kaum vom Durchzugsverkehr entlastet. Die gewählte Variante hingegen schon, denn sie ersetzt Ortsumfahrungen, die sonst das Land Niederösterreich finanzieren müsste. Die Geschichte der umfehdeten S8 von der Wiener Außenringschnellstraße (S1) bis Marchegg an der slowakischen Grenze begann 2005 und sie ist reich an Merkwürdigkeiten.

  • 19. Juli 2011 Die Autobahngesellschaft Asfinag reicht den Westteil der S8 im Verkehrsministerium zur UVP ein. Dort erfolgt die Vollständigkeitsprüfung, die Behörde bestellt Gutachter. Die ersten Verbesserungsaufträge werden erteilt.
  • 7. Juli 2014 Die Umweltverträglichkeitserklärung liegt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
  • 9. Juli 2015 Überraschend macht das Ministerium Materialien zur Anpassung an die neue Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung öffentlich, ein unüblicher Vorgang, der das Verfahren verzögern wird. Die UVP-Behörde verlangte unterdessen ergänzende Unterlagen zu den Fachbereichen Verkehr, Luftschadstoffe, Grundwasser sowie Klima, Tiere und ihre Lebensräume.
  • 13. Oktober 2015 Das Umweltbüro Virus und die Bürgerinitiative Marchfeld bringen ein Fachgutachten zum Thema Luftschadstoffe und Lärm im Zusammenhang mit dem in Europa vom Aussterben bedrohten Watvogel Triel ein, der in einem Natura-2000-Schutzgebiet (dem Europaschutzgebiet Sandboden und Praterterrasse) beheimatet ist. Die direkte Nachbarschaft des Federviehs zum Baugebiet der S8, die letztlich zur Rückverweisung beitrug, ist damit amtsbekannt.
  • 4. März 2016 Im Jahr fünf nach dem Start scheinen die Unterlagen komplett, das UVP-Gutachten wird der Öffentlichkeit offengelegt.
  • 5. bis 8. April 2016 Mündliche Verhandlung (Teil eins).
  • 15. April 2016 Die Behörde erteilt Projektwerber Asfinag weitere Verbesserungsaufträge, diesfalls zu Luftschadstoffen, Hydrogeologie und Grundwasser sowie Boden und Landwirtschaft (Mai kundgemacht).
  • Mai/Juni Mündliche Verhandlung (Teil zwei), auf die am 28. Juni ein weiterer Verbesserungsauftrag folgt.
  • 31. August 2016 Die Asfinag legt nicht die von der Behörde geforderten Verbesserungsvorschläge vor, sondern eine Projektänderung. Diese wird ihrerseits mit Verbesserungsauftrag und ergänzendem UVP-Gutachten bedacht.
  • November 2016 Dritter Teil der mündlichen UVP-Verhandlung. Es folgt ein weiteres Ermittlungsverfahren betreffend Lärm, Luftschadstoffen und Klima, Oberflächen- und Straßenwässer sowie Hydrogeologie und Grundwasser. Im Mittelpunkt steht der Vogel Triel, der für Asfinag und Ministerium zur Brutstätte des Ärgers wird.
  • 12. Juni 2018 Der von der UVP-Behörde bestellte Sachverständige teilt mit, dass sich der Triel nicht an die Grenzen des Schutzgebietes halte. Das nachtaktive, lärmsensitive Federvieh brüte auf der geplanten S8-Trasse. Der Sachverständige schließt nachteilige Auswirkungen der S8 auf das Vogelschutzgebiet plötzlich nicht mehr aus.
  • 16. April 2019 Trotz aller Bedenken und Einwände genehmigt die Behörde den Westabschnitt der S8 unter Auflagen und Bedingungen, Die Gegner werden auf den Zivilrechtsweg verwiesen und bringen im Juli prompt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das BVwG bestellt einen Sachverständigen für Ornithologie. Im Lichte des EU-Vertragsverletzungsverfahrens in Sachen Naturschutz vergrößert das Land Niederösterreich plötzlich das Schutzgebiet für den Vogel.
  • 17. September 2021 Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das in der Form augenscheinlich nicht genehmigungsfähige Projekt nicht ab, verweist den UVP-Bescheid allerdings zurück zur Behörde im Ministerium. Begründung: Alternative Varianten der Trassenführung seien nicht (ausreichend) geprüft worden. (Luise Ungerboeck, 25.9.2021)